Netzanschluss Stromnetz

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Sie wollen für Ihr Haus oder Grundstück einen neuen Strom-Hausanschluss errichten lassen, den vorhandenen Netzanschluss ändern oder die Anschlussleitung Ihrer elektrischen Anlage erhöhen?

Hier finden Sie die wichtigsten Schritte von der Planung bis zur Fertigstellung Ihres Netzanschlusses.

  • Der Anschluss an das Stromnetz oder eine wesentliche Erhöhung des Strombezuges ist durch die Stadtwerke Zittau GmbH zu genehmigen.

  • Ihr Elektromeister übernimmt die Formalitäten für Sie und meldet das Vorhaben bei der Stadtwerke Zittau GmbH an.

  • Ihr Elektromeister führt die notwendigen Arbeiten aus und die Anlage wird durch die Stadtwerke Zittau GmbH abgenommen.

  • Die Zähler werden nach Abstimmung mit uns eingebaut. Die Kosten für den ersten Einbau werden von der Stadtwerke Zittau GmbH übernommen, jeder weitere Einbau ist kostenpflichtig.

 
Was ist bei den Stadtwerken anzumelden?

  • Neuanlagen bzw. Wiederinbetriebsetzungen

  • Eigenerzeugungsanlagen

  • Ladeinfrastruktur

  • Speicheranlagen

  • Erhöhung der Netzanschlusskapazität (bei Überschreitung der Anmeldeleistung) und Änderungen des Hausanschlusses

  • Anlagenänderungen

  • Befristete Netzanschlüsse

  • Einzelgeräte > 4,6 kW Anschlusswert

  • Geräte zur Heizung und Klimatisierung (> 2 kW je Kundenanlage)

  • Änderungen am Zählerplatz


Auf Grund der gegenwärtigen Situation möchten wir Sie an dieser Stelle explizit darauf hinweisen, dass laut TAB der Anschluss von Geräten größer 12 kVA anmelde- und genehmigungspflichtig ist. Hierzu zählen unter anderem Durchlauferhitzer oder größere Heizgeräte.

1. Planung

Dem Bauherren wird empfohlen, sich bereits bei der Bauantragstellung über folgende Punkte beraten zu lassen:

  • Lage vorhandener Ver- und Entsorgungsleitungen

  • bestehende Möglichkeiten der Ver- und Entsorgung des Gebäudes

  • erforderliche Antragsformulare

  • rechtliche und technische Rahmenbedingungen

2. Anmeldung

Zur Anmeldung des Netzanschlusses ist ein im Installateurverzeichnis Sachsen Ost eingetragenes Elektrofachunternehmen zu beauftragen.
Dieses wird die zwingend notwendige „Anmeldung zum Netzanschluss“ für Sie durchführen und weitere notwendige Unterlagen und Datenblätter an uns weiterleiten.

Hier finden Sie das Installateurverzeichnis.

Folgende Informationen werden zur Anmeldung benötigt:

  • Welche postalische Anschrift hat Ihr anzuschließendes Grundstück?

  • Wie viele Wohneinheiten planen Sie?

  • Wie hoch ist ihre Anschlussleistung?

  • Möchten Sie eine Stromerzeugungsanlage installieren?
    (Weitere Informationen dazu finden Sie hier)

  • Telefonnummer oder E-Mail-Adresse für Rückfragen oder Terminvereinbarungen

  • Amtlicher Lageplan im Maßstab 1:500/Flurkartenauszug zur Einordnung des zu versorgenden Objektes

  • Grundriss bzw. Geschossplan des Gebäudes mit Angabe des Hausanschlussraumes

Sollten Sie als Anschlussnehmer nicht gleichzeitig auch der Grundstückseigentümer sein, benötigen wir dessen Zustimmungserklärung. Diese Erklärung ist im Formular „Anmeldung zum Netzanschluss“ abzugeben.

Wenn Sie außer Strom noch andere Medien anmelden möchten, nutzen Sie bitte zusätzlich das Formular „Versorgungsanfrage für Hausanschlüsse“ (Checkliste).

 

3. Angebot

Sobald Ihre vollständige Anmeldung bei uns eingegangen ist, erarbeiten wir die Netzanschlussvariante, stimmen bei Bedarf den Standort des Hausanschlusskastens sowie einen möglichen Realisierungszeitraum mit Ihnen ab. Anschließend erhalten Sie unser Kostenangebot in Form eines Netzanschlussvertrages.

4. Errichtung Netzanschluss

Nach Erhalt des unterzeichneten Netzanschlussvertrages kontaktieren wir oder das von uns beauftragte bauausführende Unternehmen Sie um das weitere Vorgehen und konkrete Termine mit Ihnen abzustimmen.

Um Komplikationen zu vermeiden achten Sie bitte darauf, dass zum Beginn der Arbeiten

  • keine Fahrzeuge, Gerüste oder anderes im Bereich der geplanten Tiefbauarbeiten stehen

  • ein geeigneter Platz für den Hausanschlusskasten zur Verfügung steht

  • der Arbeitsbereich im Hausanschlussraum gut zugänglich ist sofern eine Innenanschlusstechnik zum Einsatz kommt.


Nach Abschluss der Bauarbeiten erhalten Sie von uns eine Rechnung über die erbrachten Leistungen. Sofern vor Baubeginn eine vertraglich vereinbarte Vorauszahlung erfolgt ist, wird diese bei der Endabrechnung gutgeschrieben.

5. Inbetriebnahme

Das von Ihnen beauftragte Installationsunternehmen teilt uns die Fertigstellung Ihrer Kundenanlage mit und übermittelt den ausgefüllten Inbetriebsetzungsauftrag an uns.

Der Anschluss der elektrischen Anlage über den Netzanschluss an unser Stromverteilnetz und die Inbetriebnahme des Netzanschlusses erfolgt durch uns. Bitte beachten Sie, dass die technische Anlage hinter dem Netzanschluss bis zur ersten gemäß der in den Technischen Anschlussbedingungen definierten Trennstelle ausschließlich durch uns oder, mit unserer Zustimmung, durch Ihren Installateur in Betrieb genommen werden darf.

Der Netzanschluss ist für Sie nutzbar sobald der zuständige Messstellenbetreiber die Messeinrichtung(en) eingebaut hat.

Bei der Stromentnahme aus unserem Verteilnetz kommt ein gesetzlich geregeltes Anschlussnutzungsverhältnis zwischen Anschlussnutzer und der Stadtwerke Zittau GmbH zustande.

Befristete Netzanschlüsse

Ist noch kein Netzanschluss für Ihr Gebäude vorhanden bzw. kann während der Bauphase der Leistungsbedarf nicht über den vorhandenen Netzanschluss bereitgestellt werden, bieten wir die Möglichkeit des Baustroms. Die maximale Dauer hierfür beträgt 2 Jahre.

Auch für Festbeleuchtungen, Schaustellerbetriebe, Messen und Märkte stellen wir einen zeitbefristeten Netzanschluss.

Beauftragen Sie zunächst ein im Installateurverzeichnis Sachsen Ost eingetragenes Elektrofachunternehmen mit der Anmeldung.

Das Installationsunternehmen wird anschließend die Anmeldung zum Netzanschluss bei uns einreichen.

Bei erweiterten Anforderungen wie zum Beispiel den Anschluss von Krananlagen mit motorischen Antrieben werden gesonderte Datenblätter benötigt.

Zum vereinbarten Termin wird der durch Ihr Vertragsinstallationsunternehmen bereitgestellte Übergabe- oder Anschlussschrank  am festgelegten Anschlusspunkt angeschlossen und vom Messstellenbetreiber eine Messeinrichtung eingebaut.

Nach der Inbetriebsetzung Ihres zeitlich befristeten Netzanschlusses erhalten Sie eine Rechnung über die Netzanschlusskosten. Aktuelle Preise und Informationen zu Hausanschlüssen und Baukostenzuschüssen finden Sie in den Ergänzenden Bedingungen zur Niederspannungsanschlussverordnung der Stadtwerke Zittau GmbH.

Bitte beachten Sie, dass Ihre Belieferung mit Strom vorab separat mit einem Lieferanten Ihrer Wahl vertraglich geregelt wird.

Steckerfertige PVA

Für Anlagen mit einer Wechselrichterleistung von maximal 600 VA je Anschlussnutzeranlage, bietet die Stadtwerke Zittau GmbH ein vereinfachtes Anmeldeverfahren an.

 

Wichtige Hinweise:

Das Einstecken einer Erzeugungsanlage ist nicht mit dem Einstecken eines elektrischen Verbrauchsgerätes in eine herkömmliche Steckdose zu vergleichen und nur unter bestimmten Bedingungen mit einer speziellen Energiesteckvorrichtung zulässig. Die einzuhaltenden Rahmenbedingungen sind in der  DIN VDE V 0100-551-1 aufgeführt.

Elektrische Anlagen in Gebäuden sind auf eine zentrale Einspeisung der elektrischen Energie ausgelegt und werden ausgehend vom Netzanschluss über entsprechende Sicherungen bis zu den Haushaltssteckdosen verteilt. Die Sicherungen können Zuhause nur dann ihre Schutzfunktion erfüllen, wenn der aus der steckerfertigen PV-Anlage zurückgespeiste Strom berücksichtigt wird. Die Beurteilung und eventuelle Anpassungen des entsprechenden Stromkreises ist ausschließlich einer Elektrofachkraft vorbehalten.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite des VDE FNN.

Sollte die Anbringung einer steckerfertigen Photovoltaikanlage den Wechsel des Zählers erfordern, so entstehen für Sie keine weiteren Kosten für den Zählerwechsel.

Hinweise zu Heizen mit Strom

Mit dem Angriff Russlands auf die Ukraine im Februar 2022 ist die Gasversorgung in den Fokus gerückt. Viele Haushalte wollen nun Strom als alternative Heizvariante zur Gasheizung im kommenden Winter verwenden.

Da der Verkauf und Anschluss kleinerer strombetriebener Heizgeräte keinem Anmeldeprozess unterliegen, ist der tatsächliche Einsatz und die Verteilung im Netz kaum abschätzbar. Für uns als Netzbetreiber stellt dies eine ernste Herausforderung dar.

 

Wie ist das Stromnetz geschützt und welchen Einfluss hat jeder Haushalt?

  • Das Stromnetz und seine einzelnen Anlagen (z. B. Leitungen und Transformatoren) werden vor einer Überlastung durch Sicherungen geschützt. Diese lösen aus, wenn eine Überlast eintritt, um bleibenden Schaden von den Anlagen fern zu halten. 
  • Eine Überlastung von Anlagen und demzufolge ein örtlich begrenzter Stromausfall kann z. B. durch den vermehrten Einsatz von Heizlüftern und Radiatoren ausgelöst werden. Entscheidend ist, wie viele Geräte gleichzeitig betrieben werden. 
  • Falls es zu einem Stromausfall kommt und damit der Netzbetreiber nach Austausch der Sicherungen im Netz zügig wieder einschalten kann: Vor allem die großen Verbraucher (z. B. Radiatoren und Heizlüfter) vom Netz nehmen (Stecker aus der Steckdose ziehen)!

Um im Winter die Stromnetze nicht zu überlasten: Nicht mit Direktheizungen heizen oder zuheizen, denn ohne Strom fällt auch die private Gasheizung aus! 

 

Wie sieht die Zukunft des Stromnetzes aus und welchen Einfluss haben Haushalte?

  • Mittel- bis langfristig werden viele der Gas- und Ölheizungen durch Wärmepumpen ersetzt werden. Auch dies führt zu einer Steigerung des Strombedarfs zum Heizen.
  • Im Gegensatz zu Radiatoren und Heizlüftern zählen Wärmepumpen jedoch per Gesetz (§ 14a EnWG) bereits heute zu den steuerbaren Verbrauchseinrichtungen.
  • Diese können künftig in kritischen Netzsituationen vom Netzbetreiber in der Leistungsaufnahme geregelt werden. Dies hilft, das Netz auch in Hochlastzeiten zu sichern, ist aber per Gesetz und Verordnung limitiert. Haushalte sollen immer versorgt werden.
  • Details dazu werden voraussichtlich im Laufe des Jahres durch die Bundesnetzagentur festgelegt: z. B. welche Leistung mindestens jedem jederzeit zur Verfügung steht und wie häufig bzw. wie lange darüber hinaus maximal eingegriffen werden darf

Haushalte können dazu beitragen, den Verbrauch an die wetterabhängige Erzeugung anzupassen und damit unsere Energieversorgung nachhaltiger zu gestalten.

Weiterführende Informationen sowie eine diesbezügliche FAQ sind auf der Website des VDE/FNN veröffentlicht.

Rechtsgrundlagen und Bedingungen

Der Anschluss an das Niederspannungsnetz und die Entnahme von Strom unterliegen den Regelungen der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (NAV) und den zugehörigen Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Zittau GmbH.

Gemäß § 19 Energiewirtschaftsgesetz beinhalten folgende Richtlinien in ihrer jeweils aktuellen Fassung die Technischen Anschlussbedingungen und Technischen Mindestanforderungen für den Netzanschluss von Erzeugungsanlagen, Elektrizitätsverteilernetzen, Anlagen direkt angeschlossener Kunden, Verbindungsleitungen und Direktleitungen für das Netzgebiet der Stadtwerke Zittau GmbH. Die aktuelle Übersicht zu den geltenden Technischen Anschlussbedingungen und Technischen Mindestanforderungen finden Sie in nachfolgender Übersicht.

Die grundlegenden Anforderungen zu Errichtung und Betrieb von Energieanlagen unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik sind in § 49 Energiewirtschaftsgesetz geregelt.

Gesetzliche Grundlagen

Technische Anschlussbedingungen und Ergänzungen

Technische Mindestanforderungen

Verträge

Das Netzanschlussverhältnis umfasst den Anschluss der elektrischen Anlage über den Netzanschluss und dessen Betrieb. Es besteht zwischen dem Anschlussnehmer und dem Netzbetreiber und entsteht erstmalig durch die Beauftragung der Herstellung des Netzanschlusses.

Der Netzanschlussvertrag beinhaltet unter anderem die Netzanschlussdaten, die zu zahlenden Netzanschlusskosten und den Baukostenzuschuss sowie technische Anforderungen. Dessen Abschluss bedarf der Schriftform.

Ansprechpartner

Herr Gunther Pahlke

Tel. 03583 670-304
Fax 03583 670-309
Mailkontakt

Ansprechpartner

Herr Markus Jeschke

Tel. 03583 670-301
Fax 03583 670-309
Mailkontakt

Versorgungsanfrage für Hausanschlüsse (Checkliste)

Download [PDF 1000 KB]

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