Produktübersicht
Versorgung
Wärmeservice aus einer dezentralen Anlage der Stadtwerke Zittau GmbH
Produktdetails
Einsatzgebiet | nur auf Anfrage und in bestimmten Gebäuden in der Stadt Zittau |
Einsatzbrennstoffe | Erdgas |
Wärmeerzeuger | Heizkessel und ggf. Warmwasserspeicher der Stadtwerke Zittau GmbH |
Wärmeträger | Warmwasser |
Wärmelieferung | ganzjährig |
Preissystem |
Arbeits-/Leistungspreissystem für Vollbelieferung |
Preise
Ab dem 01.01.2025 gelten die folgenden Wärmepreise:
Arbeitspreis (AP) und Leistungspreis (LP)
AP = 13,66 ct/kWh (netto) inkl. 0,96 ct/kWh CO2-Emissions-Kostenanteil
= 16,26 ct/kWh (brutto)*
LP = 48,62 EUR/kW Jahr (netto)
= 57,86 EUR/kW Jahr (brutto)*
Mengenpreis (MP)
MP = 17,70 ct/kWh (netto) inkl. 0,96 ct/kWh CO2-Emissions-Kostenanteil
= 21,06 ct/kWh (brutto)*
* Die Bruttopreise beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von 19 % ab 01.04.2024.
Verrechnungspreis für die Messeinrichtung
Der Verrechnungspreis für den Fernwärmezähler bleibt unverändert.
Preisänderungsklausel
Ab dem 01.01.2024 werden die Preise automatisch jährlich gemäß der neuen Preisänderungsklausel angepasst. Die entsprechende Formel und die detaillierte Erläuterung der Variablen entnehmen Sie bitte den beiliegenden Ergänzenden Bedingungen über Lieferung, Preise und Abrechnung von Fernwärme der Stadtwerke Zittau GmbH zur AVBFernwärmeV.
* Die Bruttopreise beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von 19 %.
Aus dem Bescheid vom 26.07.2021 für die Handelsperiode 2021 - 2025 geltende Faktoren zur Ermittlung des Anteils kostenlos zugeteilter Zertifikate:
|
CL-Kürzungsfaktor |
LF |
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|
Faktor für das Zuteilungselement Fernwärme (= „Fernwärme“) |
Korrekturfaktor gemäß Artikel 16 Abs. 8 UAbs. 2/3 EU-ZuVO |
z |
2023 |
0,30 |
0,8122 |
0,24 |
2024 |
0,30 |
0,7902 |
0,24 |
2025 |
0,30 |
0,7682 |
0,23 |
Information zur Umbasierung der Indizes auf das Basisjahr 2020/2021
Die Indizes werden alle fünf Jahre durch das Statistische Bundesamt auf ein neues Basisjahr umgestellt. Das hat zur Folge, dass sich die Basiswerte der Indizes in den Preisanpassungsklauseln gemäß den auf der neuen Basis veröffentlichten Werten für die Zeiträume der Basiswertermittlung entsprechend anpassen.
Hiervon betroffen sind folgende in der Preisgleitklausel verwendete Indizes:
- Wärmepreisindex (WI)
- Investitionsgüterindex (I)
- Index Pflanzliche Erzeugung (PE)
Die Basiswerte der Preisanpassungsklauseln passen sich wie folgt an:
|
Zeiträume der Basiswertermittlung |
Basis 2015 = 100 |
Basis 2021 = 100 |
I0 |
Okt 2021 – Sept 2022 |
113,3 |
105
|
|
|
Basis 2015 = 100 |
Basis 2020 = 100 |
PE0 |
Sept 2021 – Aug 2022 |
156,1 |
134,9 |
WI0 |
Berechnung über Verkettungsfaktor: 1,049593 |
107,5 |
112,8 |
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