Messstellenbetrieb/Messung Stromnetz

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Gesetzliche Grundlagen und Rahmenbedingungen

Das am 02. September 2016 in Kraft getretene Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) regelt die Rahmenbedingungen zur schrittweisen Ausstattung der Letztverbraucher und Anlagenbetreiber mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen ab 2017.

Der Messstellenbetrieb für digitale Messtechnik ist Aufgabe des grundzuständigen Messstellenbetreibers. Zum 01.01.2019 hat die Stadtwerke Zittau GmbH die Grundzuständigkeit für den Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen auf die DIGImeto GmbH & Co. KG übertragen. Die Übertragung der Grundzuständigkeit wurde der Bundesnetzagentur schriftlich angezeigt.

Die Stadtwerke Zittau GmbH bleibt grundzuständiger Messstellenbetreiber für Messstellen ohne moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme, also für konventionelle Messeinrichtungen Strom und für Messeinrichtungen Gas.

Die DIGImeto GmbH & CO. KG ist ein Unternehmen im EnergieVerbund Dresden. Zu den Kommanditisten gehören neben der Stadtwerke Zittau GmbH, die SachsenNetze HS.HD GmbH, DREWAG - Stadtwerke Dresden GmbH, die Stadtwerke Elbtal GmbH, die Energie- und Wasserwerke Bautzen GmbH, die Meißener Stadtwerke GmbH und die ewag kamenz Energie und Wasserversorgung AG. 

Die DIGImeto GmbH & CO. KG übernimmt den grundzuständigen Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligent Messsysteme. Hierzu gehört auch die Tätigkeit als Smart-Meter-Gateway-Administrator nach Maßgabe des Messstellenbetriebsgesetzes.

Nähere Informationen zur DIGImeto GmbH & CO. KG finden Sie hier.

Entgelte für den Messstellenbetrieb

Die Preisblätter für den Messstellenbetrieb des grundzuständigen Messstellenbetreibers Stadtwerke Zittau GmbH bis zum 31.12.2018 sowie den konventionellen Messstellbetrieb, finden Sie in den nachfolgenden Preisblättern:

Preisblätter

Preisblatt für den konventionellen Messstellenbetrieb:

Preisblatt für die Messung nach dem MsbG:

Die im Preisblatt enthaltenen Preise für digitale Messtechnik beinhalten sowohl Standard- als auch Zusatzleistungen nach § 35 MsbG.

Als Standardleistung für moderne Messeinrichtungen gilt die Durchführung des Messstellenbetriebes, hierunter fällt: 

  • der Einbau, Betrieb und die Wartung der Messeinrichtung
  • die eichrechtskonforme Messung der entnommenen, verbrauchten und eingespeisten Energie sowie die Messwertaufbereitung
  • der technische Betrieb der Messstelle
  • die form- und fristgerechte Datenübertragung der jährlichen Arbeitswerte
  • die manuelle Erfassung der Zählerstände 

Als Standardleistung für intelligente Messsysteme gilt: 

  • die Plausibilisierung und Ersatzwertbildung im Smart-Meter-Gateway und die standardmäßig erforderliche Datenkommunikation
  • bei Letztverbrauchern mit einem Jahresverbrauch von höchsten 10.000 Kilowattstunden maximal die tägliche Bereitstellung von Zählerstandsgangdaten des Vortages gegenüber dem Energielieferanten und Netzbetreiber
  • die Bereitstellung von Informationen wie z. B. den tatsächlichen Energieverbrauch oder die tatsächliche Nutzungszeit nach § 61 an eine Kundenanzeige oder ein Online-Portal
  • die Bereitstellung von Informationen über das Potenzial intelligenter Messsysteme z. B. hinsichtlich der Überwachung des Energieverbrauchs
  • das Bereithalten einer Kommunikationslösung, mit der bis zu zweimal am Tag eine Änderung des Schaltprofils sowie einmal täglich die Übermittlung eines Netzzustandsdatums herbeigeführt werden kann
  • die Anbindung von Erzeugungsanlagen nach EEG und KWKG
  • die Anbindung von Messeinrichtungen für Gas
  • die Erfüllung der Pflichten zu Geschäftsprozessen, Datenformaten und Abrechnungsprozessen, Verträgen oder zur Bilanzierung 

Zusatzleistungen sind u. a.:

  • die Bereitstellung von Strom- und Spannungswandlern sowie Schaltuhren
  • die Nutzung eines intelligenten Messsystems als Vorkassesystem
  • die Herstellung der Steuerbarkeit von Anlagen nach dem EEG oder KWKG
  • Bereitstellung und Nutzung von weiteren Mehrwertdiensten

Dokumente

 FAQ

Fragen zu Smart Metern und zur Umsetzung des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG)

Was Verbraucher über intelligente Messsysteme und moderne Stromzähler wissen müssen.

Was sind Smart Meter und was können sie?

Smart Meter steht als Überbegriff für intelligente Messsysteme und moderne Messeinrichtungen. Sie können den Stromverbrauch und die genutzte Leistung in Echtzeit erfassen. Mit den bisher verwendeten analogen Zählern war es nicht möglich zu ermitteln zu welchem Zeitpunkt welche Strommenge verbraucht wurde. Die neuen Zähler bieten detailliertere Informationen zu Ihrem Stromverbrauch und können helfen Stromfresser zu identifizieren.

Was ist eine moderne Messeinrichtung?

Die moderne Messeinrichtung ist ein digitaler Stromzähler, der historische tages-, wochen-, monats-, und jahresbezogene Stromverbrauchswerte speichern und für die zurückliegenden 24 Monate wiedergeben kann. Die Daten werden jedoch nicht nach außen übertragen.

Was ist ein intelligentes Messsystem?

Unter einem intelligenten Messsystem versteht man eine moderne Messeinrichtung, die um ein Kommunikationsmodul, den sogenannten Smart-Meter-Gateway, erweitert ist. Das Smart Meter Gateway - versehen mit einem Siegel des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik - ermöglicht eine datenschutz- und datensicherheitskonforme Einbindung von Zählern in ein intelligentes Kommunikationsnetz. Der Smart-Meter-Gateway ist in der Lage Messwerte zu verarbeiten, Zugriffsrechte zu verwalten und Daten automatisch an mehrere Berechtigte zu übertragen. Durch die Fernauslesung der Daten entfällt bei der Nutzung eines intelligenten Messsystems die Ablesung des Zählers. Verbraucher können sich die Informationen entweder direkt über das Display am Zähler oder über ihr Smartphone oder ihren Computer anzeigen lassen.

Warum werden die neuen Messsysteme verbaut?

Die Bundesregierung hat im September 2016 des Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) verabschiedet. Damit wurden rechtliche Vorgaben und ein zeitlicher Rahmen für den schrittweisen Austausch der heutigen analogen Zähler gegen moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme geschaffen.

Welchen Nutzen habe ich als Verbraucher von einer modernen Messeinrichtung oder intelligenten Messsystem?

Der Verbraucher hat derzeit keinen Vorteil vom Einbau der Messeinrichtung allein. Der Nutzen entsteht wenn die zusätzlichen Informationen genutzt werden um das Verbrauchsverhalten anzupassen. Es befinden sich zudem bereits weitere Anwendungen und Applikationen in der Entwicklung.

Wer trägt die Kosten für Einbau und Betrieb der digitalen Messsysteme?

Die Kosten für den Wechsel der Zähler übernimmt Ihr grundzuständiger Messstellenbetreiber. Wieviel Sie in Zukunft für Ihren Zähler und die Messung bezahlen, hängt von Ihrem Jahresverbrauch ab. In der Regel wird für die neue Technik etwas mehr berechnet als für Ihren alten Zähler. Der Gesetzgeber hat dazu jedoch eine Preisobergrenze von 20 € (inkl. Mehrwertsteuer) pro Jahr festgelegt, die nicht überschritten werden darf.

Wer bekommt einen Smart Meter?

Bis zum Jahr 2032 sollen moderne Messeinrichtungen die bisherigen analogen Zähler komplett ersetzen, Sie werden schrittweise bei allen Verbrauchern mit einem Jahresverbrauch von weniger als 6.000 kWh eingebaut.

Verbraucher, die mehr als 6.000 kWh Strom pro Jahr verbrauchen und Betreiber von dezentralen Erzeugungsanlagen über 7 kW werden mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet.

Wann erfahre ich, ob und wann bei mir eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem eingebaut wird?

Ihr Messstellenbetreiber ist verpflichtet Sie mindestens drei Monate vor dem Einbau der neuen Technik zu informieren. Ca. 14 Tage vor dem geplanten Umbau wird der Messstellenbetreiber Sie nochmals kontaktieren um einen Termin mit Ihnen zu vereinbaren.

Kann ich den Einbau von Smart Metern verweigern?

Der Einbau von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen ist vom Gesetzgeber vorgegeben und richtet sich nach im Gesetz festgelegten Verbrauchsgrenzen. Aus diesem Grund kann der Einbau nicht verweigert werden.

Kann ich freiwillig schon eher als nötig einen Smart Meter einbauen lassen?

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit bereits vor dem gesetzlich vorgesehenen Zeitplan eine moderne Messeinrichtung bzw. ein intelligentes Messsystem zu erhalten. In diesem Fall gelten jedoch nicht die gesetzlichen Preisobergrenzen, sodass der Preis für Einbau und Betrieb direkt mit dem Messstellenbetreiber verhandelt werden muss.

Müssen Zählerstände bei den neuen Messgeräten noch abgelesen werden?

Moderne Messeinrichtungen müssen weiterhin abgelesen werden um die Jahresabrechnung erstellen zu können.

Intelligente Messsysteme hingegen übertragen die Daten über ihr Kommunikationsmodul, sodass keine manuelle Ablesung mehr erforderlich ist.

Wie werden moderne Messeinrichtungen abgelesen?

Man findet den Zählerstand auf der Anzeige der modernen Messeinrichtung. Genauere Informationen finden Sie in der Bedienungsanleitung, die jedem Verbraucher rechtzeitig durch die Stadtwerke Zittau GmbH zur Verfügung gestellt wird.

Verbrauchen Smart Meter Strom? Wer zahlt diesen Strom?

Ja, sowohl moderne Messeinrichtungen als auch intelligente Messsysteme benötigen für ihren Betrieb Strom. Diese Verbräuche werden jedoch nicht erfasst, da sie sozusagen vor dem Zähler aus dem Stromnetz entnommen werden. Sie werden dem Verbraucher nicht in Rechnung gestellt.

Wie sicher sind die neuen Zähler hinsichtlich Datenschutz und Datensicherheit?

Für intelligente Messsysteme gilt ein ähnlich hoher Sicherheitsstandard wie für Kreditkarten, alle Daten werden verschlüsselt und signiert übertragen.

Verbraucher sollten dennoch darauf achten, dass auch die Geräte(Smartphone, PC) oder das WLAN, mit dem sie ihre Daten auswerten, entsprechend gesichert sind.

Moderne Messeinrichtungen sind weniger kritisch, da keine Daten nach außen übermittelt werden.

Wer ist mein grundzuständiger Messstellenbetreiber?

Ihr grundzuständiger Messstellenbetreiber ist grundsätzlich der örtliche Netzbetreiber sofern Sie keine Vereinbarung mit einem anderen Unternehmen über den Messstellenbetrieb geschlossen haben.

Die Stadtwerke Zittau GmbH hat zum 01.01.2019 die Grundzuständigkeit für den Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen auf die DIGImeto GmbH & Co. KG übertragen.

Die Stadtwerke Zittau GmbH bleibt grundzuständiger Messstellenbetreiber für Messstellen ohne moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme, also für konventionelle Messeinrichtungen Strom und für Messeinrichtungen Gas.

Muss ich dem grundzuständigen Messstellenbetreiber Zugang gewähren?

Ja. Lassen Sie sich dennoch immer den Ausweis zeigen und rufen Sie, wenn Sie unsicher sind den Messstellenbetreiber an. Unangekündigt darf niemand bei Ihnen an der Haustür erscheinen und Zutritt verlangen.

Müssen neben Stromzählern auch andere Zähler ausgetauscht werden?

Verpflichtend sieht der Gesetzgeber bisher nur Stromzähler vor. In Zukunft wird jedoch auch die Einbindung von Gaszählern möglich sein. Es besteht außerdem grundsätzlich die Möglichkeit der Erweiterung auf Gas, Wasser und Fernwärme. Hierfür sind derzeit allerdings noch keine technischen Lösungen verfügbar.

Ansprechpartner

Herr Axel Mengel

Tel. 03583 670-333
Fax 03583 670-309
Mailkontakt

Ansprechpartner

Frau Silke Werner

Tel. 03583 670-331
Fax 03583 670-309
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