Bauherrenservice

 Bauherrenservice der Stadtwerke Zittau

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Thema Bauherrenservice im Überblick. Dazu müssen Sie einfach auf die entsprechenden grauhinterlegten Felder klicken, um weitere Informationen zu erhalten.

Bauablaufplanung

Netzanschlüsse

Sie möchten für Ihr Haus, für Ihre Firma bzw. für Ihr Grundstück

  • einen neuen Netzanschluss errichten lassen,
  • den vorhandenen Netzanschluss verändern,
  • den vorhandenen Netzanschluss erweitern oder
  • eine Auswechslung des Netzanschlusses durchführen?

Der folgende Leitfaden beschreibt den direkten Werdegang von der Antragstellung bis zur Fertigstellung eines Netzanschlusses

  1. Für eine schnelle Bearbeitung der gewünschten Anfrage füllen Sie bitte die „Checkliste für ein Kostenangebot zu Netz- / Hausanschlüssen“ aus. Dazu ist ein Lageplan im Maßstab 1:500 sowie ein bemaßter Kellergrundriss mit dem Standort der Einführungsstelle einzureichen. Wir empfehlen Ihnen bereits hier die Kontaktaufnahme mit einem Installationsunternehmen zur Planung und Dimensionierung Ihrer Kundenanlage.
  2. Die Abstimmung und Beratung vor Ort erfolgt gemeinsam mit einem Anschlussbearbeiter der Stadtwerke Zittau GmbH, wo Anschlussvariante, der Übergabepunkt sowie der mögliche Realisierungstermin vereinbart werden.
  3. Ein Kostenangebot (Netzanschlussvertrag) für die Errichtung oder Änderung des Netzschlusses wird Ihnen auf Grundlage der Checkliste in Form eines Netzanschlussvertrages zugesandt. Mit der Unterzeichnung und dem Eingang des Netzanschlussvertrages bei den Stadtwerken Zittau GmbH erteilen Sie Ihren verbindlichen Auftrag zur Ausführung des Vorhabens. Dazu gelten dann die Technischen Mindestanforderungen des jeweiligen Anschlusses sowie die Mindestanforderungen an den Aufbau der Mess- und Zähleinrichtung.
  4. Die Errichtung des Netzanschlusses erfolgt auf Grundlage des unterschriebenen Netzanschlussvertrages. Nach Eingang der vollständigen Unterlagen beauftragen wir eine Rahmenvertragsfirma mit dem Bau des Netzanschlusses innerhalb von ca. 12 Wochen. Den zuständigen Ansprechpartner dafür finden Sie ebenfalls im Netzanschlussvertrag.
  5. Die Inbetriebsetzung Nach dem Eingang des Anschlussvertrages senden wir Ihnen einen vorausgefüllten Inbetriebsetzungsauftrag zu. Sie unterschreiben diesen bitte und reichen ihn an das von Ihnen beauftragte Installationsunternehmen weiter. Nach Beendigung der Arbeiten durch das Installationsunternehmen (Eingang der Fertigstellungsanzeige - GAA) wird der Termin für den Einbau der Messeinrichtung vereinbart.
  6. Die Rechnung wird nach Fertigstellung des Netzschlusses entsprechend nach dem Aufmaß erstellt.

Wichtige Hinweise
Die Nutzung des Netzanschlusses regelt der Anschlussnutzungsvertrag. Dem Netzanschlussvertrag und dem Anschlussnutzungsvertrag liegen die Allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss und die Anschlussnutzung der Stadtwerke Zittau GmbH zu Grunde.

Installateur

Sie suchen einen Elektro- oder Gasinstallateur in Ihrer Nähe?
Nutzen Sie doch einfach das bei uns vorliegende Verzeichnis oder das durch die SachsenEnergie AG zur Verfügung gestellte Verzeichnis:

Gemäß der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung - Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) vom 01.11.2006 dürfen Arbeiten an elektrischen Anlagen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateur - Verzeichnis eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden.

Entsprechend § 13 Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) dürfen Gasinstallationen nur durch den Netzbetreiber und in ein Installateur - Verzeichnis eines Netzbetreibers eingetragene Installationsunternehmen errichtet, erweitert, geändert und unterhalten werden.

Leitungsauskünfte / Schachtscheine / Plananfragen

Die Informationen zu Leitungsauskünften und deren Beantragung finden Sie hier:

https://stadtwerke-zittau.de/swzittau/content/service_kontakt/leitungsauskunft

 

Vermessungsvorschriften

Zum 01.02.2011 tritt die neue Dienstanweisung "Vorschrift zur Einmessung und Dokumentation der Leitungsnetze im Verantwortungsbereich der Stadtwerke Zittau" in Kraft.

Die Vermessungsvorschrift der Stadtwerke Zittau GmbH gilt für die Einmessung und Dokumentation aller im Verantwortungsbereich der Stadtwerke befindlichen Leitungsanlagen (Strom, Straßenbeleuchtung, Fernwärme, Gas, Wasser, Kanal sowie FM-/Datenkabel) und ist von allen im Auftrag der Stadtwerke Zittau tätigen externen Dienstleitungsfirmen, allen von Dritten beauftragten externen Dienstleitungsfirmen und bei jeglichen hausinternen Einmessungs- und Dokumentationsarbeiten anzuwenden.

Wichtige Dokumente

 

Energieausweis

Der Energieausweis für Gebäude: Jetzt brauchen auch Häuser einen Pass

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Ab dem 1. Januar 2009 gilt für alle Wohngebäude in Deutschland die „Ausweispflicht“:

Hausbesitzer müssen bei Vermietung, Verkauf oder Verpachtung ihres Gebäudes den so genannten Energieausweis vorlegen. Wie viel Benzin das eigene Auto verbraucht wissen die meisten, was die eigene Wohnung jedoch an Energie „schluckt“, können nur wenige sagen. Der Energieausweis für Wohngebäude gibt ab sofort Mietern, Käufern und Eigentümern Auskunft.

Internetadresse: www.dena.de

Hinweis: Die Stadtwerke Zittau erstellen keine Energieausweise. Informieren Sie sich hierzu bitte über die o. g. Internetadresse oder wenden Sie sich an die folgenden Ansprechpartner:

Bau-Planung-Risch Ingenieurgesellschaft Zittau
Herr Leipert
Tel. 03583 7967623

 

Ing.- Büro GENOM Zittau
Herr Noffke
Tel. 03583 77580

 

Ing.-Büro I. H. R. Bauplan Zittau
Herr Rost
Tel. 03583 791098

Förderprogramm "Netzanschluss" Gas

Beendigung des Förderprogramms zum 31.12.2022.

Für Anschlüsse, die bis zum Stichtag beantragt wurden (Eingangsdatum der Versorgungsanfrage), muss der Förderantrag nach erfolgter Inbetriebnahme bis spätestens zum 31.03.2023 eingegangen sein.

1) Zielgruppe

Privat- und Geschäftskunden mit Wohn-/Geschäftsobjekt im Netzgebiet der Stadtwerke Zittau GmbH

2) Förderfähige Maßnahmen und Förderhöhe

Gefördert werden die Neuerrichtung von Netzanschlüssen Gas am vorhandenen Gasverteilernetz sowie die Umstellung von Kohle, Heizöl, Flüssiggas und Nachtspeicherheizungen auf Erdgas, ausgeschlossen ist die Umstellung von regenerativen Energieträgern (z. B. Holz) und Fernwärme auf Erdgas. Der Förderbetrag gilt bis zu einer Gesamtanschlussleistung von 500 kW bis maximal in Höhe der in Rechnung gestellten Netzanschlusskosten einschließlich Baukostenzuschuss** von Stadtwerke Zittau GmbH (SWZ).

  • Einmalig 360,00 € für die Neuerrichtung eines Netzanschlusses Gas bis 500 kW am vorhandenen Gasverteilernetz
  • Einmalig 15,00 € je kW der eingestellten Heizleistung bis 500 kW

Gefördert werden die Wiederinbetriebnahme oder Leistungserhöhung von Netzanschlüssen Gas am vorhandenen Gasverteilernetz sowie die Umstellung von Kohle, Heizöl, Flüssiggas und Nachtspeicherheizungen auf Erdgas bis zu einer Gesamtanschlussleistung von 500 kW. Von der Förderung ausgeschlossen ist die Umstellung von regenerativen Energieträgern (z. B. Holz) und Fernwärme auf Erdgas.

  • Einmalig 360,00 € für die Wiederinbetriebnahme eines inaktiven Netzanschlusses Gas bis 500 kW am Gasverteilernetz, über den mindestens 2 Jahre kein Gas entnommen wurde (Anmerkung: kein Gaszähler vorhanden).
  • Einmalig 15,00 € je kW der zusätzlich eingestellten Heizleistung bis 500 kW.

**  Privatpersonen u. Unternehmen ohne Vorsteuerabzug: brutto, Unternehmen mit Vorsteuerabzug: netto

4) Beantragung und Frist

Der Förderantrag muss innerhalb von 3 Monaten nach der Inbetriebnahme des Anschlusses eingegangen sein. Eine separate Eingangsbestätigung erhalten Sie nicht. Nach Prüfung der Angaben und wenn alle offenen Forderungen aus der Neuerrichtung bzw. Wiederinbetriebnahme beglichen sind, wird der Förderbetrag auf das angegebene Konto überwiesen.

Weitere hilfreiche Links zu Fördermöglichkeiten:

http://www.bafa.de

www.kfw.de/kfw.de.html

Servicetelefon
03583 670-150

Ansprechpartner

Herr Maik Marx

Tel. 03583 670-401
Fax 03583 670-309
Mailkontakt

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