Stromanschluss - Anmeldeverfahren
Anmeldeverfahren – Wie komme ich zu meinem Stromanschluss?
Der Hausanschluss und die Messeinrichtung müssen leistungsgerecht durch die Stadtwerke ausgelegt werden.
Was ist bei den Stadtwerken anzumelden?
- Neuanlagen
- Eigenerzeugungsanlagen
- Vorübergehend angeschlossene Anlagen (z.B. Baustrom, Schaustelleranlagen)
- Erweiterungen sämtlicher Anlagen, wenn die angemeldete Leistung überschritten wird
- Einzelgeräte > 4,6 kW Anschlusswert
- Veränderungen des Hausanschlusses
- Trennung und Zusammenlegung von Kundenanlagen
- Wiederinbetriebsetzung
- Änderungen am Zählerplatz
- Schweißgeräte > 2 kW Anschlusswert
- Geräte zur Heizung und Klimatisierung (ausgenommen bewegliche Geräte bis 2 kW je Kundenanlage)
Wie läuft das Anmeldeverfahren ab?
- Der Anschluss an das Stromnetz oder eine wesentliche Erhöhung des Strombezuges ist durch die Stadtwerke zu genehmigen.
- Ihr Elektromeister übernimmt die Formalitäten für Sie und meldet das Vorhaben bei den Stadtwerken an.
- Sie erhalten von uns eine Anschlussvereinbarung mit Angaben zur technischen Realisierung und den Kosten für Ihr Vorhaben.
- Ihr Elektromeister führt die notwendigen Arbeiten aus und die Anlage wird durch die Stadtwerke abgenommen.
- Die Zähler werden nach Abstimmung mit uns eingebaut. Die Kosten für den ersten Einbau werden von den Stadtwerken übernommen, jeder weitere Einbau ist kostenpflichtig.
Netzanschluss Stromnetz
Details zum Anmeldeverfahren - mit ausführlichen Informationen und den erforderlichen Formularen zum Download, auf einen Blick für Sie bereitgestellt.
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