Strom
Ersatzversorgung
Haushalt

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  • Grundversorgungsgebiet der Stadtwerke Zittau GmbH
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  • Ersatzversorgung Haushalt

Produktinformationen

Produktdetails

Liefergebiet Grundversorgungsgebiet der Stadtwerke Zittau GmbH (Niederspannung)
Preise gültig ab 01.08.2023
Kündigungstermin unbefristet
Kündigungsfrist zwei Wochen
Zähler

direkt messender Drehstromzähler (Ein- oder Zweitarifzähler)

Preise

  ab 01.08.2023 bis 31.07.2023
Preise netto brutto* netto brutto*
Eintarifzähler
Verbrauchspreis 37,78 ct/kWh 44,42 ct/kWh 33,55 ct/kWh 39,92 ct/kWh
Grundpreis 106,24 EUR/Jahr 126,43 EUR/Jahr 106,24 EUR/Jahr 126,43 EUR/Jahr
Zweitarifzähler
Verbrauchspreis HT 37,78 ct/kWh 44,42 ct/kWh 33,55 ct/kWh 39,92 ct/kWh
Verbrauchspreis NT 34,82 ct/kWh 41,44 ct/kWh 31,04 ct/kWh 36,94 ct/kWh
Grundpreis 118,39 EUR/Jahr 140,88 EUR/Jahr 118,39 EUR/Jahr 140,88 EUR/Jahr
Stromsteuer 2,05 ct/kWh netto im Verbrauchspreis enthalten

* Die Bruttowerte sind aus Übersichtlichkeitsgründen z. T. gerundet; das Stromentgelt wird auf der Basis von Netto-Preisen ermittelt und erhöht sich um die gesetzlich geltende Umsatzsteuer (19 % zum Rechnungsbetrag).

Die o. g. Umlagen/Abgaben sind auf der Internetseite der Übertragungsnetzbetreiber unter www.netztransparenz.de veröffentlicht.

Tarifzeiten
Hochtarif (HT) 06:00 - 22:00 Uhr Mitteleuropäischer Zeit
Niedertarif (NT) 22:00 - 06:00 Uhr Mitteleuropäischer Zeit

Preisbestandteile

Nettopreis-Bestandteile Eintarifzähler gemäß § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 StromGVV

  ab 01.08.2023
bis 31.07.2023
Preisbestandteil ct/kWh EUR/Jahr ct/kWh EUR/Jahr
Stromsteuer 2,050   2,050  
Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Umlage) 0,000   0,000  
Umlage nach § 17 f. EnWG (Offshore-Umlage) 0,591   0,591  
Umlage nach § 19 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV-Umlage) 0,417   0,417  
Umlage nach § 18 AbLaV (abLa-Umlage) 0,003   0,000  
Aufschlag nach dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG-Umlage) 0,357   0,357  
Konzessionsabgabe (Wegenutzungsentgelt an Gemeinden)1 1,320   1,320  
Netzentgelt pro verbrauchte Kilowattstunde2 8,050   8,050  
verbrauchsunabhängiger Grundpreis Netz2   55,61   55,61
Kosten für den Messstellenbetrieb inkl. Messung Netzbetreiber2   11,95   11,95
Rechnerisch ergeben sich damit als Grundversorgeranteil für die vom Grundversorger erbrachten Leistungen:        
am verbrauchsunabhängigen Grundpreis   38,68   67,56
am Verbrauchspreis 24,955   34,145  

Nettopreis-Bestandteile Zweitarifzähler gemäß § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 StromGVV

  ab 01.08.2023 bis 31.07.2023
Preisbestandteil ct/kWh EUR/Jahr ct/kWh EUR/Jahr
Stromsteuer 2,050   2,050  
Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Umlage) 0,000   0,000  
Umlage nach § 17 f. EnWG (Offshore-Umlage) 0,591   0,591  
Umlage nach § 19 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV-Umlage) 0,417   0,417  
Umlage nach § 18 AbLaV (abLa-Umlage) 0,003   0,003  
Aufschlag nach dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG-Umlage) 0,357   0,357  
Konzessionsabgabe (Wegenutzungsentgelt an Gemeinden)1        
am Verbrauchspreis HT 1,320   1,320  
am Verbrauchspreis NT 0,610   0,610  
Netzentgelt pro verbrauchte Kilowattstunde2 8,050   8,050  
verbrauchsunabhängiger Grundpreis Netz2   55,61   55,61
Kosten für den Messstellenbetrieb inkl. Messung Netzbetreiber2   14,66   14,66
Rechnerisch ergeben sich damit als Grundversorgeranteil für die vom Grundversorger erbrachten Leistungen:        
am verbrauchsunabhängigen Grundpreis   38,68   38,68
am Verbrauchspreis HT 24,995   34,145  
am Verbrauchspreis NT 22,745   18,465  

1 Durchschnittswert, gilt ggf. für die Belieferung in mehreren Konzessionsgebieten. Es werden die Höchstbeträge der Konzessionsabgabenverordnung gezahlt. Diese hängen von der Größe der jeweiligen Gemeinde ab und betragen bei Gemeinden bis 25.000 Einwohner: 1,32 ct/kWh, bis 100.000 Einwohner 1,59 ct/kWh. Vereinbarungen mit Gemeinden, wonach keine oder niedrigere Konzessionsabgaben zu zahlen sind, haben Vorrang.

2 Durchschnittswerte, gelten ggf. für die Belieferung in mehreren Netzgebieten. Die Werte können von den tatsächlichen Entgelten des jeweiligen Netzgebietes abweichen.

Zusätzliche Hinweise zur Höhe der genannten Umlagen und Aufschläge finden Sie auf der internetbasierten Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber unter www.netztransparenz.de

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