Messstellenbetrieb/Messung Gasnetz
Der Messstellenbetrieb ist gemäß § 3 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) Aufgabe des grundzuständigen Messstellenbetreibers. Der Messstellenbetrieb umfasst folgende Aufgaben:
- Einbau, Betrieb und Wartung der Messstelle und ihrer Messeinrichtungen und Messsysteme sowie Gewährleistung einer mess- und eichrechtskonformen Messung entnommener und eingespeister Energie einschließlich der Messwertaufbereitung sowie form- und fristgerechten Datenübergabe
- technischer Betrieb der Messstelle einschließlich der form- und fristgerechten Datenübertragung
Bei Abschluss eines Messstellenbetreiberrahmenvertrages mit der Stadtwerke ZittauGmbH besteht die Möglichkeit, dass ein dritter Messstellenbetreiber die vorgenannten Leistungen im Auftrag des Anschlussnutzers (Kunden) übernimmt.
Dokumente
Zum 01.01.2019 hat die Stadtwerke Zittau GmbH die Grundzuständigkeit für den Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen auf die DIGImeto GmbH & Co. KG übertragen. Die Übertragung der Grundzuständigkeit wurde der Bundesnetzagentur schriftlich angezeigt.
Die Stadtwerke Zittau GmbH bleibt grundzuständiger Messstellenbetreiber für Messstellen ohne moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme, also für konventionelle Messeinrichtungen Strom und für Messeinrichtungen Gas.