Netzzugang Gasnetz

Netzzugang zum Gasnetz

Mit dem Energiewirtschaftsgesetz vom 7. Juli 2005 und der Netzzugangsverordnung vom 25. Juli 2005 sind Regelungen für den Netzzugang Dritter im deutschen Gasmarkt geschaffen worden.   Die Stadtwerke Zittau GmbH betreibt ein örtliches Verteilnetz. Sie stellt ihr Gasversorgungsnetz allen Netzkunden im Rahmen des Netzzugangs zur Verfügung.

Die Kooperationsvereinbarung zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen regelt alle Einzelheiten, die für einen transparenten, diskriminierungsfreien, effizienten und massengeschäftstauglichen Netzzugang notwendig sind.

Die jeweils aktuelle Version der Kooperationsvereinbarung Gas finden Sie auf der Internetseite des BDEW:

Kooperationsvereinbarung Gas BDEW

Lieferantenrahmenvertrag

Der Lieferantenrahmenvertrag bzw. Netznutzungsvertrag, der zwischen Netzbetreiber und Lieferant bzw. Netznutzer geschlossen wird, regelt die Rechte und Pflichten der Vertragspartner hinsichtlich des Zugangs zum Gasversorgungsnetz der Stadtwerke Zittau GmbH nach § 20 Abs. 1a EnWG.

Lastprofile

Im Netzgebiet der Stadtwerke Zittau GmbH erfolgt die Belieferung von Lastprofilkunden mit Arbeitszählung und die Abrechnung mit dem Lieferanten auf Basis des Lastprofilverfahrens nach dem synthetischen Modell. Es kommen folgende Lastprofile zur Anwendung:

Für die Abrechnung der Mehr-/Mindermengen werden die von der Trading Hub Europe GmbH veröffentlichten Preise angewendet. Die zur Anwendung kommenden Preise finden Sie unter folgende Link:

www.tradinghub.eu

Die Preise für Mehr- und -mindermengen sind Nettopreise. Das Entgelt wird auf Basis dieser Nettopreise ermittelt. Die Nettopreise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer (derzeit 19 %) zum Rechnungsbetrag.

Grund- und Ersatzversorgung

Nach § 36 Abs. 2 S. 2 EnWG sind Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung im Sinne von § 18 Abs. 1 EnWG verpflichtet, alle 3 Jahre jeweils zum 1. Juli, erstmals zum 1. Juli 2006, den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen.

 Grundversorger ist nach § 36 Abs. 2 S. 1 „das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert." Für den Zeitraum von 2021 bis 2024 sowie 2025 bis 2027 wurde die Stadtwerke Zittau GmbH als Grundversorger festgestellt. 

Für das Niederdruckgasversorgungsnetz der Stadt Zittau ist die Stadtwerke Zittau GmbH als Grundversorger nach § 36 EnWG auch Ersatzversorger. Erdgas zur Ersatzversorgung wird bereitgestellt, wenn vom Anschlussnutzer Erdgas ohne Abschluss eines Gasliefervertrages mit einem Erdgashändler bezogen wird. Diese Belieferung ist gemäß § 38 EnWG auf maximal drei Monate beschränkt.

Datenaustausch

Im Rahmen der Umsetzung des Beschlusses BK7-07-067 der Bundesnetzagentur (BNetzA) möchten wir Sie darüber informieren, das bei der Stadtwerke Zittau GmbH die Einführung der vorgeschriebenen Formate zum Datenaustausch am 01.08.2008 erfolgte.

Ansprechpartner

Frau Cindy Kirsche

Tel. 03583 670-332
Fax 03583 670-139
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Ansprechpartner

Frau Silke Werner

Tel. 03583 670-331
Fax 03583 670-309
Mailkontakt

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