Allgemeine Preise für die Grundversorgung mit Trinkwasser

      gültig ab 01.07.2021
Allgemeine Preise     Verbrauchspreis netto Verbrauchspreis brutto*
Mengenpreis   €/m3 1,63 1,74
Grundpreis         
Nenndurchfluss nach Qn (EWG) in m³/h Dauerdurchfluss nach Q3 (MID) in m³/h       
bis 2,5 4 €/Monat 13,60 14,55
bis 6,0 10  €/Monat  29,83 31,92
bis 10,0 16  €/Monat  58,81 62,93
bis 15,0 25  €/Monat  309,27 330,92
bis 40,0 63  €/Monat  466,40 499,05
bis 60,0 100 €/Monat 701,49 750,59
bis 150,0 250 €/Monat 944,65 1.010,78

Erläuterung

Die Grundlage für die Fertigung von Trinkwasserzählern ist nicht mehr die bisherige EWG-Vorschrift (Europäische Wirtschaftsgemeinschaft), sondern neuerdings die MID (Measurement Instruments Directive, übersetzt Messgeräte-Richtlinie). Ab dem Jahr 2014 werden daher Geräte eingesetzt, auf denen nicht mehr der bisherige Nenndurchfluss Qn, sondern der Dauerdurchfluss Q3 angegeben ist. Im Interesse der Übersichtlichkeit weisen wir während der Übergangszeit beides mit aus. Die Grundpreise ändern sich nicht.

* Die Bruttopreise beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer (ab 01.01.2021 7 %).

Schmutz- und Regenwassergebühr

Einleitgebühr für die Schmutzwasserentsorgung

Die Schmutzwassergebühr wird im Auftrag der Stadt Zittau, gemäß der bestehenden Satzung über die Öffentliche Abwasserentsorgung, von den Stadtwerken festgesetzt und erhoben. Die Reinigung des abgeleiteten Abwassers erfolgt in der zentralen Kläranlage Zittau des Abwasserzweckverbandes "Untere Mandau" der SOWAG.

Einleitgebühr     Preis ab 01.01.2022
Einleitung für Schmutzwasser   €/m3 1,39
Grundgebühr      
Wasserzählergröße Qn in m³/h Wasserzählergröße Q3    
bis 2,5 4,0  €/Monat 7,50
bis 6,0 10 €/Monat 18,00
bis 10,0 16 €/Monat 30,00
bis 15,0

25

€/Monat 45,00
bis 40,0 63 €/Monat 120,00
bis 60,0 100 €/Monat 180,00
bis 150,0 250 €/Monat 450,00

Bei den Gebühren für Schmutzwasser ist brutto gleich netto, d. h. es fällt keine gesetzliche Umsatzsteuer an.

Jährliche Gebühr für Niederschlagwasser

Die Niederschlagswassergebührenbescheide werden von der Stadtverwaltung Zittau direkt erstellt. Für die Bestimmung der versiegelten Flächen, welche einen Abfluss in die Kanalisation besitzen, ist jeder Grundstückseigentümer in Zittau per Selbstauskunft verpflichtet. In Auswertung des Erfassungsbogens wird die durch Beachtung verschiedener Versiegelungsgrade entstandene Fläche zur Berechnung herangezogen.

  • Einleitgebühr von Regenwasser = 0,44 €/mpro Jahr ab 01.01.2022

Weitere Hinweise finden Sie in der aktuellen Fassung der öffentlichen Abwasserbeseitigungssatzung auf der Homepage der Stadt Zittau.

© Stadtwerke Zittau