Informationen zu Preisbremsen gem. §4 Abs. 4 EWPBG und § 21 Abs. 2 StromPBG

Die Stadtwerke Zittau GmbH sind derzeit einer der wenigen Energieversorger, der für die meisten Privat- und Gewerbekunden einen Strompreis von weniger als 40,00 ct/kWh brutto und einen Gaspreis von unter 12,00 ct/kWh brutto berechnet. Damit liegen wir als Lieferant in der Regel unter den Vorgaben zur Preisbremse der Bundesregierung und bieten stets günstige Preise.

Hier finden Sie ein kurzes Erklärvideo.

Warum sind die Energiepreise so stark gestiegen?

Durch den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine hat sich die Situation an den Energiemärkten in Deutschland und Europa im Verlauf des Jahres 2022 immer weiter verschärft. Durch fehlende Erdgaslieferungen aus Russland und die Verknappung des Angebots haben sich die Börsenpreise für Erdgas und Strom massiv verteuert.

Was macht der Staat, um die Energiekosten bezahlbar zu halten?

Die aktuell hohen Energiepreise belasten Haushalte und Unternehmen in Deutschland enorm. Die Bundesregierung hat ein umfangreiches aus Mitteln des Bundes finanziertes  Maßnahmenpaket geschnürt, um die Energiekosten bezahlbar zu halten und zugleich die Versorgung in Deutschland zu sichern. Dazu zählt zum Beispiel, dass der Bund die Kosten für den Dezember-Abschlag 2022 für Gas und Wärme übernommen hat und die Strom- und Gaspreisbremse, die ab März 2023 rückwirkend für die Monate Februar und Januar greift. Die Preisbremsen gelten zunächst bis 31. Dezember 2023. Eine Verlängerung bis 30. April 2024 hält sich die Bundesregierung offen.

Muss ich etwas tun, um die Entlastungen durch die Preisbremsen zu erhalten?

Wenn Sie per Bankeinzug bezahlen, müssen Sie nichts tun. Sie erhalten die Entlastungen automatisch über Ihren monatlichen Abschlag bzw. über Ihre Abrechnung. Wir informieren Sie bis spätestens Ende Februar darüber, wie sich Ihr Abschlag durch die Preisbremse verändert. Wenn Sie uns kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben und Ihren Abschlag selbst überweisen, erhalten Sie bis spätestens Ende Februar eine Information über Ihren neuen Abschlag, sodass Sie diesen anpassen können. Sollten Sie keine Abschlagsanpassung vornehmen, werden die von Ihnen geleisteten Abschläge und die staatliche Entlastung in Ihrer nächsten Jahresrechnung verrechnet.

Ich wohne zur Miete, wie erhalte ich die Entlastungen durch die Preisbremse? NEU

Als Mieter haben Sie häufig keinen direkten Vertrag mit Ihrem Gas- oder Wärmeversorger abgeschlossen, sondern Ihr Vermieter. Ihr Vermieter erhält deshalb die Entlastungen und muss diese im Rahmen der Betriebskostenabrechnung an Sie weitergeben. In bestimmten Fällen, zum Beispiel wenn Ihre Betriebskostenvorauszahlung bereits deutlich erhöht wurde, müssen Ihre monatlichen Vorauszahlungen bereits während der laufenden Abrechnungsperiode angepasst werden. Setzen Sie sich am besten direkt mit Ihrem Vermieter in Kontakt, sollten Sie Fragen dazu haben.

Wie funktioniert die Preisbremse bei Gas und Wärme?

Private Haushalte und Unternehmen, die jährlich weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden an Gas verbrauchen, sowie gesetzlich bestimmte andere Kundengruppen (z.B. Vereine) erhalten 80 Prozent ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs für 12,00 ct/kWh brutto. Wird Fernwärme bezogen, wird der Preis für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs auf 9,50 ct/kWh brutto gedeckelt.

Sparen lohnt sich also, denn: verbraucht man mehr als 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs muss dafür der in der Regel höhere Vertragspreis bezahlt werden.

Wie funktioniert die Preisbremse bei Strom?

Für Stromkundinnen und -kunden, die maximal 30 000 kWh Strom im Jahr verbraucht haben, also vor allem Haushalte und kleinere Unternehmen, wird der Preis für 80% des Vorjahresverbrauchs auf 40,00 ct/kWh brutto gedeckelt. Der Vorjahresverbrauch entspricht entweder dem durch den Netzbetreiber prognostizierten Verbrauch oder dem Verbrauch des Jahres 2021. Sollte kein Verbrauch vorliegen, zum Beispiel, weil Sie ein neues Haus gebaut haben, wird eine Schätzregel angewendet.

Es lohnt sich, den Stromverbrauch zu reduzieren: wird mehr als 80 % im Vergleich zum Vorjahr verbraucht, muss der i. d. R. höhere Vertragspreis bezahlt werden.

Wie hoch ist meine Entlastung durch die Gaspreisbremse?

Wie hoch die finanzielle Entlastung ausfällt, hängt vom vertraglichen Preis und dem erwarteten Verbrauch ab.

Die Höhe der Entlastung errechnet sich für jeden Haushalt und jedes Unternehmen individuell und basiert auf einem komplexen Rechenverfahren.

Beispiel:

Durch die Energiekrise hat sich der Gasarbeitspreis von Familie Müller von 7 Cent pro Kilowattstunde auf 22 Cent pro Kilowattstunde innerhalb von 12 Monaten mehr als verdreifacht. Ihre Gasrechnung würde sich dadurch sehr stark erhöhen. Mit der Gaspreisbremse möchte die Bundesregierung Familie Müller entlasten und deckelt den Gaspreis für 80 % ihres prognostizierten Jahresverbrauchs auf 12 ct / kWh.

Familie Müller erhält vom Staat deshalb die Differenz zwischen Vertragspreis (22,00 ct/kWh) und dem gedeckelten Preis (12,00 ct/kWh) als Entlastung. Bei einem prognostizierten Jahresverbrauch von 15.000 kWh erhält sie somit für 80 % - also 12.000 kWh - eine Entlastung von 10,00 ct/kWh. Die staatliche Unterstützung für das Vertragsjahr beträgt damit 1.200 Euro.

Familie Müller versucht trotzdem möglichst viel Gas zu sparen, denn auch der gedeckelte Preis ist fast doppelt so hoch wie ihr früherer Gaspreis und für jede Kilowattstunde, die über das 80%-Kontingent hinausgeht, muss sie den Vertragspreis von 22,00 ct/kWh bezahlen.

Wie hoch ist meine Entlastung durch die Strompreisbremse?

Die Höhe der Entlastung errechnet sich für jeden Haushalt und jedes Unternehmen individuell und basiert auf einem komplexen Rechenverfahren.

Beispiel:

Durch die Energiekrise ist der Strompreis von Familie Müller von 30,00 ct/kWh auf 50,00 ct/kWh gestiegen. Ihre Stromrechnung würde sich dadurch deutlich erhöhen. Mit der Strompreisbremse möchte die Bundesregierung Familie Müller entlasten und deckelt den Preis für 80 % ihres prognostizierten Jahresverbrauchs auf 40,00 ct/kWh.

Familie Müller erhält vom Staat deshalb die Differenz zwischen Vertragspreis (50 ct/kWh) und dem gedeckelten Preis (40 ct/kWh) als Entlastung. Bei einem prognostizierten Jahresverbrauch von 4.500 kWh erhält sie somit für 80 % - also 3.600 kWh - eine Entlastung von 10,00 ct/kWh. Die staatliche Unterstützung für das Vertragsjahr beträgt damit 360 Euro.

Familie Müller versucht trotzdem möglichst viel Strom zu sparen, denn auch der gedeckelte Preis ist deutlich höher als ihr früherer Strompreis und für jede Kilowattstunde, die über das 80%-Kontingent hinausgeht, muss sie 50 Cent pro Kilowattstunde bezahlen.

Mein aktueller Strom-Arbeitspreis liegt unter dem staatlichen Preisdeckel von 40,00 ct/kWh brutto. Erhalte ich dennoch eine Unterstützung?

Durch die staatliche Preisbremse möchte der Gesetzgeber Kundinnen und Kunden vor sehr hohen Energiepreisen schützen. Wer mehr als 40 ct/kWh brutto für Strom bezahlt, erhält eine staatliche Unterstützung. Dieser vergünstigte Preis gilt allerdings nur für 80 % des Vorjahresverbrauchs. Wird mehr verbraucht, muss dafür der in der Regel höhere Vertragspreis bezahlt werden. Liegt Ihr aktueller Arbeitspreis unter 40,00 ct/kWh, greift bei Ihnen die staatliche Preisbremse nicht, da Ihr Vertragspreis bereits niedriger ist als die Preisbremse.

Die Kundinnen und Kunden der Stadtwerke Zittau GmbH profitieren derzeit mehr von der vorausschauenden Einkaufsstrategie der Stadtwerke als von den Preisbremsen: Der Kilowattstundenpreis für Strom bei den Stadtwerken Zittau liegt aktuell bei den meisten Tarifen unter der Preisbremse, die bei 40,00 ct/kWh liegt. Sie profitieren also von dem Vorteil eines niedrigeren Preises, der anders als bei den staatlichen Preisbremsen, für die gesamten 100 % ihres Verbrauchs gilt.

Sollte im Zeitraum von 01.01.2023 bis 31.12.2023 Ihr Strom-Arbeitspreis auf über 40,00 ct/kWh ansteigen, haben Sie automatisch Anspruch auf Entlastung über die Strompreisbremse. Die Stadtwerke Zittau GmbH lassen Ihnen dann automatisch den staatlichen Entlastungsbetrag zukommen. Sie müssten also selbst nicht aktiv werden.

Mein aktueller Gas-Arbeitspreis liegt unter dem staatlichen Preisdeckel von 12,00 ct/kWh brutto. Erhalte ich dennoch eine Unterstützung?

Durch die staatliche Preisbremse möchte der Gesetzgeber Kundinnen und Kunden vor sehr hohen Energiepreisen schützen. Wer mehr als 12,00 ct/kWh brutto für Gas bezahlt, erhält eine staatliche Unterstützung. Dieser vergünstigte Preis gilt allerdings nur für 80 % des Vorjahresverbrauchs. Wird mehr verbraucht, muss dafür der in der Regel höhere Vertragspreis bezahlt werden. Liegt Ihr aktueller Arbeitspreis unter 12,00 ct/kWh, greift bei Ihnen die staatliche Preisbremse nicht, da Ihr Vertragspreis bereits niedriger ist als die Preisbremse.

Die Kundinnen und Kunden der Stadtwerke Zittau GmbH profitieren derzeit mehr von der vorausschauenden Einkaufsstrategie der Stadtwerke als von den Preisbremsen: Der Kilowattstundenpreis für Gas bei den Stadtwerken Zittau liegt aktuell bei den meisten Tarifen unter der Preisbremse, die bei 12,00 ct/kWh liegt. Sie profitieren also von dem Vorteil eines niedrigeren Preises, der anders als bei den staatlichen Preisbremsen, für die gesamten 100 % ihres Verbrauchs gilt.

Sollte im Zeitraum von 01.01.2023 bis 31.12.2023 Ihr Gas-Arbeitspreis auf über 12,00 ct/kWh ansteigen, haben Sie automatisch Anspruch auf Entlastung über die Gaspreisbremse. Die Stadtwerke Zittau GmbH lassen Ihnen dann automatisch den staatlichen Entlastungsbetrag zukommen. Sie müssten also selbst nicht aktiv werden.

Mein aktueller Wärme-Arbeitspreis liegt unter dem staatlichen Preisdeckel von 9,50 ct/kWh brutto. Erhalte ich dennoch eine Unterstützung? 

Durch die staatliche Preisbremse möchte der Gesetzgeber Kundinnen und Kunden vor sehr hohen Energiepreisen schützen. Wer mehr als 9,50 ct/kWh für Wärme bezahlt, erhält eine staatliche Unterstützung. Liegt Ihr aktueller Arbeitspreis unter 9,50 ct/kWh, greift bei Ihnen die staatliche Preisbremse nicht, da Ihr Vertragspreis bereits niedriger ist als die Preisbremse.

Wenn Ihr Wärme-Arbeitspreis über 9,50 ct/kWh liegt, haben Sie automatisch Anspruch auf Entlastung über die Wärmepreisbremse. Die Stadtwerke Zittau GmbH lassen Ihnen dann automatisch den staatlichen Entlastungsbetrag zukommen. Sie müssten also selbst nicht aktiv werden.

Ich heize mit einer Wärmepumpe - gilt die Preisbremse auch für Wärmestrom? 

Ja, die Strompreisbremse gilt auch für Wärmestrom. Allerdings liegen die  Kilowattstundenpreise für Wärmestrom aktuell unter der Preisgrenze von 40,00 ct/kWh. Das bedeutet, dass die staatliche Preisbremse aufgrund der vorausschauenden Beschaffungsstrategie der Stadtwerke Zittau GmbH nicht greifen muss. Ihr Vorteil: Sie profitieren von einem niedrigeren Kilowattstundenpreis, der anders als bei der staatlichen Preisbremse für Ihren gesamten Verbrauch gilt.  

Greift die Strompreisbremse auch bei größeren Unternehmen?

Zu den mittleren und großen Unternehmen werden Firmen mit mehr als 30.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch gezählt. Bei diesen wird der Preis bei 13,00 ct/kWh (zuzüglich Netzentgelten, Messstellenentgelten und staatlich veranlassten Preisbestandteilen einschließlich der Umsatzsteuer) für 70 % des historischen Verbrauchs – in der Regel gemessen am Vorjahr - gedeckelt. Verbrauchen sie mehr, zahlen auch Unternehmen den regulären Marktpreis, den sie mit ihrem Versorger vertraglich vereinbart haben.

Ich bin im vergangenen Jahr umgezogen. Welcher Jahresverbrauch wird angesetzt?

Bei einem Umzug wird zur Ermittlung Ihres Entlastungsbetrages die bisherige Verbrauchsprognose für die Wohnung oder für das Haus herangezogen. Auf dieser Basis wird dann Ihr Entlastungsbetrag berechnet.

Ich habe im vergangenen Jahr meinen Stromversorger gewechselt. Wie wird mein Jahresverbrauch prognostiziert?

Grundlage zur Ermittlung Ihres Entlastungsbetrags ist die aktuelle Prognose Ihres Verbrauchs durch den Netzbetreiber auf Basis des Vorjahresverbrauches.  Sollten uns in Ausnahmefällen keine Daten vorliegen, wird auf die Verbrauchsprognose des Netzbetreibers zurückgegriffen.

Ich habe im September 2023 meinen Gasversorger gewechselt. Wie wird mein Jahresverbrauch prognostiziert?

Grundlage zur Ermittlung Ihres Entlastungsbetrags ist die Prognose Ihres Verbrauchs zum September 2022 auf Basis Ihres Vorjahresverbrauches. Sollten uns in Ausnahmefällen keine Daten vorliegen, wird auf die Verbrauchsprognose des Netzbetreibers zurückgegriffen.

Ab wann und wie bekomme ich die Entlastung?

Die Preisbremsen treten ab März 2023 in Kraft, wirken aber rückwirkend auch für Januar und Februar. Grund dafür ist, dass die Umsetzung der Preisbremsen für die Energieversorger zahlreiche operative Herausforderungen mit sich bringt, insbesondere die Anpassung der erforderlichen IT-Prozesse.  

Durch die staatlichen Entlastungen reduziert sich Ihr Abschlag ab März 2023. Da die Entlastungen für Januar und Februar bei Ihrem Abschlag im März berücksichtigt werden, wird dieser besonders gering ausfallen.

Beispiel: Für Familie Müller wird ein staatlicher Entlastungsbetrag für ihren Gasverbrauch in Höhe von 1.200 Euro berechnet. Bei 12 Abschlägen reduziert sich ihr monatlicher Abschlag somit um 100 Euro. Im Januar und Februar 2023 bezahlt Familie Müller ihren Abschlag noch gemäß Vertragspreis. Im März erhält sie dann die Entlastung für die Monate Januar, Februar und März. Dadurch ist ihr Abschlag im März besonders niedrig.

Lohnt es sich überhaupt noch Energie zu sparen?

Ja, sparen lohnt sich mehr denn je!

Zum einen, weil nur ein Anteil des bisherigen Verbrauchs staatlich unterstützt wird. Sie erhalten nur für 80% Ihres prognostizierten Jahresverbrauchs den vergünstigten Preis. Für jede weitere verbrauchte Kilowattstunde zahlen Sie den Vertragspreis.

Zum anderen aus folgendem Grund: Mit der Jahresabrechnung wird wie jedes Jahr der tatsächliche Verbrauch abgerechnet. Sie erhalten den staatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 80% Ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs immer. Wer es schafft, seinen Verbrauch unter die 80%-Marke zu drücken, erhält am Ende des Jahres im Rahmen der Abrechnung zusätzlich Geld zurück - die eingesparte Menge multipliziert mit dem höheren Vertragspreis. Sparen belohnt der Staat also besonders.

Tipps zum Energiesparen finden Sie auf unserer Homepage unter dem jeweiligen Medium - Strom, Gas, Wasser, Fermwärme.

Ist auch für die Zukunft mit höheren Energiepreisen zu rechnen? 

Niemand kann heute eine seriöse Prognose dazu abgeben, wie sich die Preise in Zukunft entwickeln werden. Marktbeobachter gehen davon aus, dass sich die Strom- und Erdgaspreise auch mittelfristig auf einem höheren Niveau als vor der Krise einpendeln werden. Um Ihnen ein Beispiel zu nennen: Am Terminmarkt wird Anfang Januar 2023 Erdgas für die Lieferung im Jahr 2025 mit sieben Cent pro Kilowattstunde gehandelt. Das ist dreimal mehr, als Anfang 2022 gezahlt werden musste. Der hohe Börsenpreis, der von den Stadtwerken Zittau nicht beeinflusst werden kann, ist der Grund dafür, dass die Gaspreise leider weiter hoch bleiben werden. 

Die Großhandelspreise für Erdgas sind zuletzt gesunken - wie wirkt sich das auf meinen Gaspreis aus? 

Es sind gute Nachrichten für Kunden, dass die Großhandelspreise für Gas in den letzten Wochen wieder gefallen sind, nicht zuletzt aufgrund der nahezu vollständig gefüllten Gasspeicher und einer aktuell sehr milden Witterung. Unmittelbar hat das jedoch keinen Effekt auf den aktuellen Gaspreis der Kundinnen und Kunden der Stadtwerke Zittau. Dies liegt daran, dass die Stadtwerke Zittau die vertraglich vereinbarten Energiemengen für ihre Kunden frühzeitig und langfristig beschaffen. Und da die Gaspreise stark schwanken, kaufen die Stadtwerke Zittau nicht alles auf einmal ein, sondern beschaffen das benötigte Gas in Teilmengen und Schritt für Schritt zu verschiedenen Zeitpunkten. Starke Veränderungen bei den Börsenpreisen wirken sich daher nicht unmittelbar und nicht 1:1 auf den Gaspreis für Endkunden aus.

Dies ist auch der Grund, weshalb der Gaspreis der Kundinnen und Kunden nicht im gleichen Umfang fällt, wenn die Börsenpreise kurzzeitig fallen. Preissenkungen an der Börse kommen erst mit einer gewissen Verzögerung bei den Kunden an. Umgekehrt steigt der Endkunden-Gaspreis auch nicht 1:1 mit dem Börsenpreis. Die vorausschauende Beschaffungsstrategie glättet die Entwicklungen an den Energiebörsen. Dadurch mussten die Stadtwerke Zittau in den zurückliegenden Monaten die Preise weniger stark anheben als Wettbewerber, die eine eher kurzfristige und spekulative Einkaufspolitik verfolgen.

Sicher ist, dass die Stadtwerke Zittau Bezugskostensenkungen selbstverständlich weitergeben werden und fallende Preise an den Beschaffungsmärkten somit mittelfristig auch bei den Kundinnen und Kunden ankommen.

Rechenbeispiel Gaspreisbremse

Beispielkunde in der Grundversorgung ab 2.521 kWh/a mit einem Jahresverbrauch von 15.000 kWh:

Ohne Preisbremse:

15.000 kWh/a x 16,830 ct/kWh brutto = 2.524,50 EUR brutto

Grundpreis = 88,56 EUR/a brutto

Gesamtkosten ohne Preisbremse = 2.613,06 EUR brutto

 

Mit Preisbremse:

80% des Verbrauchs = 12.000 kWh x 12,000 ct/kWh brutto = 1.440,00 EUR brutto

20% des Verbrauchs = 3.000 kWh x 16,830 ct/kWh brutto = 504,90 EUR brutto

Grundpreis = 88,56 EUR/a brutto

Gesamtkosten mit Preisbremse= 2.033,46 EUR brutto

 

Ersparnis durch Preisbremse:

579,60 EUR brutto

Rechenbeispiel Strompreisbremse

Beispielkunde in der Ersatzversorgung mit einem Jahresverbrauch von 2.000 kWh:

Ohne Preisbremse:

2.000 kWh/a x 55,85 ct/kWh brutto = 1.117,00 EUR brutto

Grundpreis = 126,43 EUR/a brutto

Gesamtkosten ohne Preisbremse = 1.243,43 EUR brutto

 

Mit Preisbremse:

80% des Verbrauchs = 1.600 kWh x 40,000 ct/kWh brutto = 640,00 EUR brutto

20% des Verbrauchs = 400 kWh x 55,85 ct/kWh brutto = 223,40 EUR brutto

Grundpreis = 126,43 EUR/a brutto

Gesamtkosten mit Preisbremse= 989,83 EUR brutto

 

Ersparnis durch Preisbremse:

253,60 EUR brutto

Rechenbeispiel Wärmepreisbremse

Beispielkunde im Arbeits-Leistungspreis-System mit einem Jahresverbrauch von 15.000 kWh, 15 kW:

Ohne Preisbremse:

15.000 kWh/a x 15,57 ct/kWh brutto = 2.335,50 EUR brutto

Leistungspreis = 720,06 EUR/a brutto

Gesamtkosten ohne Preisbremse = 3.055,56 EUR brutto

 

Mit Preisbremse:

80% des Verbrauchs = 12.000 kWh x 9,500 ct/kWh brutto = 1.140,00 EUR brutto

20% des Verbrauchs = 3.000 kWh x 15,57 ct/kWh brutto = 467,10 EUR brutto

Leistungspreis = 720,06 EUR/a brutto

Gesamtkosten mit Preisbremse= 2.327,16 EUR brutto

 

Ersparnis durch Preisbremse:

728,40 EUR brutto

 

Servicetelefon
03583 670-150

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