Bauherrenservice 01.01.2019

 Bauherrenservice der Stadtwerke Zittau

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Thema Bauherrenservice im Überblick. Dazu müssen Sie einfach auf die entsprechenden grauhinterlegten Felder klicken, um weitere Informationen zu erhalten.

Bauablaufplanung

Netzanschlüsse

Sie möchten für Ihr Haus, für Ihre Firma bzw. für Ihr Grundstück

  • einen neuen Netzanschluss errichten lassen,
  • den vorhandenen Netzanschluss verändern,
  • den vorhandenen Netzanschluss erweitern oder
  • eine Auswechslung des Netzanschlusses durchführen?

Der folgende Leitfaden beschreibt den direkten Werdegang von der Antragstellung bis zur Fertigstellung eines Netzanschlusses

  1. Für eine schnelle Bearbeitung der gewünschten Anfrage füllen Sie bitte die „Checkliste für ein Kostenangebot zu Netz- / Hausanschlüssen“ aus. Dazu ist ein Lageplan im Maßstab 1:500 sowie ein bemaßter Kellergrundriss mit dem Standort der Einführungsstelle einzureichen. Wir empfehlen Ihnen bereits hier die Kontaktaufnahme mit einem Installationsunternehmen zur Planung und Dimensionierung Ihrer Kundenanlage.
  2. Die Abstimmung und Beratung vor Ort erfolgt gemeinsam mit einem Anschlussbearbeiter der Stadtwerke Zittau GmbH, wo Anschlussvariante, der Übergabepunkt sowie der mögliche Realisierungstermin vereinbart werden.
  3. Ein Kostenangebot (Netzanschlussvertrag) für die Errichtung oder Änderung des Netzschlusses wird Ihnen auf Grundlage der Checkliste in Form eines Netzanschlussvertrages zugesandt. Mit der Unterzeichnung und dem Eingang des Netzanschlussvertrages bei den Stadtwerken Zittau GmbH erteilen Sie Ihren verbindlichen Auftrag zur Ausführung des Vorhabens. Dazu gelten dann die Technischen Mindestanforderungen des jeweiligen Anschlusses sowie die Mindestanforderungen an den Aufbau der Mess- und Zähleinrichtung.
  4. Die Errichtung des Netzanschlusses erfolgt auf Grundlage des unterschriebenen Netzanschlussvertrages. Nach Eingang der vollständigen Unterlagen beauftragen wir eine Rahmenvertragsfirma mit dem Bau des Netzanschlusses innerhalb von ca. 12 Wochen. Den zuständigen Ansprechpartner dafür finden Sie ebenfalls im Netzanschlussvertrag.
  5. Die Inbetriebsetzung Nach dem Eingang des Anschlussvertrages senden wir Ihnen einen vorausgefüllten Inbetriebsetzungsauftrag zu. Sie unterschreiben diesen bitte und reichen ihn an das von Ihnen beauftragte Installationsunternehmen weiter. Nach Beendigung der Arbeiten durch das Installationsunternehmen (Eingang der Fertigstellungsanzeige - GAA) wird der Termin für den Einbau der Messeinrichtung vereinbart.
  6. Die Rechnung wird nach Fertigstellung des Netzschlusses entsprechend nach dem Aufmaß erstellt.

Wichtige Hinweise
Die Nutzung des Netzanschlusses regelt der Anschlussnutzungsvertrag. Dem Netzanschlussvertrag und dem Anschlussnutzungsvertrag liegen die Allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss und die Anschlussnutzung der Stadtwerke Zittau GmbH zu Grunde.

Installateur

Sie suchen einen Elektro- oder Gasinstallateur in Ihrer Nähe?
Nutzen Sie doch einfach das bei uns vorliegende Verzeichnis oder das durch die SachsenEnergie AG zur Verfügung gestellte Verzeichnis:

Gemäß der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung - Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) vom 01.11.2006 dürfen Arbeiten an elektrischen Anlagen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateur - Verzeichnis eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden.

Entsprechend § 13 Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) dürfen Gasinstallationen nur durch den Netzbetreiber und in ein Installateur - Verzeichnis eines Netzbetreibers eingetragene Installationsunternehmen errichtet, erweitert, geändert und unterhalten werden.

Leitungsauskünfte / Schachtscheine / Plananfragen

Die Stadtwerke Zittau GmbH erteilen auf Anfrage Auskünfte über den Bestand von Ver- und Entsorgungsanlagen für Ihre eigenen Versorgungsträger der Sparten:

  • Strom
  • Gas
  • Trinkwasser
  • Fernwärme
  • Straßenbeleuchtung (im Auftrag der Stadtverwaltung Zittau)
  • Abwasser (im Auftrag der Stadtverwaltung Zittau)
  • Fernmeldetechnik

Vor der Ausführung von Erdarbeiten im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Zittau ist eine Auskunftserteilung durch die Stadt Zittau gefordert. Diese ist rechtzeitig vor Beginn der Bauarbeiten formlos zu beantragen und bedarf folgender Angaben:

  • Anschrift und Tel-Nr. des Antragstellers
  • Genaue Beschreibung des Bauvorhabens/Tiefbauarbeiten
  • Geplanter Ausführungszeitraum
  • Lageplan mit eindeutiger Kennzeichnung des direkten Baubereichs

Nach Prüfung und Zustimmung erhalten Sie eine Leitungsauskunft mit allen notwendigen Hinweisen und Festlegungen des Versorgungsträgers. Leitungsauskünfte für Erdarbeiten erhalten Sie prinzipiell kostenfrei ohne Berechnung einer Aufwandsentschädigung. Gleiches gilt für eingehende Planungsanfragen zu einem bestätigtem Bauvorhaben.

Anfragen im Zusammenhang mit Grundstückswertermittlungen werden durch die Stadtwerke Zittau GmbH je nach Aufwand in Rechnung gestellt.

Bitte beachten Sie, dass sich im Versorgungsgebiet der Stadtwerke  Zittau weitere Anlagen der Ver- und Entsorgung anderer Eigentümer befinden, bei denen ebenfalls Auskünfte eingeholt werden müssen! Hierzu zählen u. a. Telekom, ENSO, GDMcom i. A. der ONTRAS Gastransport GmbH, SOWAG und weitere private Kabelnetzbetreiber.

Weitere Informationen zu unserem Versorgungsgebiet finden Sie ebenfalls unter der Rubrik "Versorgungsgebiet" auf unserer Homepage.

Vermessungsvorschriften

Zum 01.02.2011 tritt die neue Dienstanweisung "Vorschrift zur Einmessung und Dokumentation der Leitungsnetze im Verantwortungsbereich der Stadtwerke Zittau" in Kraft.

Die Vermessungsvorschrift der Stadtwerke Zittau GmbH gilt für die Einmessung und Dokumentation aller im Verantwortungsbereich der Stadtwerke befindlichen Leitungsanlagen (Strom, Straßenbeleuchtung, Fernwärme, Gas, Wasser, Kanal sowie FM-/Datenkabel) und ist von allen im Auftrag der Stadtwerke Zittau tätigen externen Dienstleitungsfirmen, allen von Dritten beauftragten externen Dienstleitungsfirmen und bei jeglichen hausinternen Einmessungs- und Dokumentationsarbeiten anzuwenden.

Wichtige Dokumente

 

Energieausweis

Der Energieausweis für Gebäude: Jetzt brauchen auch Häuser einen Pass

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Ab dem 1. Januar 2009 gilt für alle Wohngebäude in Deutschland die „Ausweispflicht“:

Hausbesitzer müssen bei Vermietung, Verkauf oder Verpachtung ihres Gebäudes den so genannten Energieausweis vorlegen. Wie viel Benzin das eigene Auto verbraucht wissen die meisten, was die eigene Wohnung jedoch an Energie „schluckt“, können nur wenige sagen. Der Energieausweis für Wohngebäude gibt ab sofort Mietern, Käufern und Eigentümern Auskunft.

Internetadresse: www.dena.de

Hinweis: Die Stadtwerke Zittau erstellen keine Energieausweise. Informieren Sie sich hierzu bitte über die o. g. Internetadresse oder wenden Sie sich an die folgenden Ansprechpartner:

Bau-Planung-Risch Ingenieurgesellschaft Zittau
Herr Leipert
Tel. 03583 7967623

 

Ing.- Büro GENOM Zittau
Herr Noffke
Tel. 03583 77580

 

Ing.-Büro I. H. R. Bauplan Zittau
Herr Rost
Tel. 03583 791098

Förderprogramm Heizungsumstellung

Für wen?

Für Privat- und Geschäftskunden mit Wohn-/Geschäftsobjekt im Netzgebiet der Stadtwerke Zittau GmbH.

Voraussetzung?

Es darf noch keine erdgasbetriebene Heizung vorhanden sein. Gefördert werden Anlagen, welche bisher auf Basis Kohle, Heizöl oder Flüssiggas betrieben wurden, die Umstellung von Nachtspeicherheizungen sowie die Erstinbetriebnahme einer Erdgasheizungsanlage sowie eines Erdgas-BHKW oder einer Gaswärmepumpe. Nicht förderfähig ist die Umstellung von regenerativen Energieträgern (z. B. Holz) und Fernwärme auf Erdgas.

Förderhöhe?

Die Stadtwerke Zittau gewähren dem Bauherrn einen einmaligen Zuschuss in Höhe von netto 10,00 EUR pro kW eingestellte Kesselleistung. Die Förderung ist auf eine Anschlussleistung von 500 kW begrenzt.

Wie?

Die Beantragung erfolgt über den beauftragten Gasinstallateur.

Weitere hilfreiche Links zu Fördermöglichkeiten:

http://www.bafa.de

www.kfw.de/kfw.de.html

© Stadtwerke Zittau