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Sonderabkommen Wärmepumpe

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Sonderabkommen Wärmepumpe

Für Privatkunden

Ihre Vorteile

  • ohne Mindestvertragslaufzeit
  • Persönliche Kundenberatung in unserem Kundenbüro

Liefergebiet Grundversorgungsgebiet der Stadtwerke Zittau GmbH (Niederspannung) und im Umland auf Anfrage
Preise gültig ab 01.06.2026
Kündigungsfrist zwei Wochen
Zähler direkt messender Drehstromzähler (Zweitarifzähler)

  bis 31.05.2026 ab 01.06.2026 
Preise netto brutto* netto brutto*
Zweitarifzähler        
Verbrauchspreis HT 29,39 ct/kWh 34,97 ct/kWh 19,67 ct/kWh 23,41 ct/kWh
Verbrauchspreis NT 26,30 ct/kWh 31,30 ct/kWh 19,67 ct/kWh 23,41 ct/kWh
Grundpreis Zweitarifzähler 68,48 EUR/Jahr 81,49 EUR/Jahr 68,48 EUR/Jahr 81,49 EUR/Jahr

* Die Bruttopreise beinhalten alle gesetzlich festgelegten Steuern und Abgaben inkl. der Umsatzsteuer, ab 01.01.2022 von 19 %.

Die o. g. Umlagen/Abgaben sind auf der Internetseite der Übertragungsnetzbetreiber unter www.netztransparenz.de veröffentlicht.

Tarifzeiten
Hochtarif (HT) 06:00 - 22:00 Uhr Mitteleuropäischer Zeit
Niedertarif (NT) 22:00 - 06:00 Uhr Mitteleuropäischer Zeit

 

Die Belieferung nach diesem Vertrag setzt voraus, dass der Kunde alle Voraussetzungen des § 22 Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) für die Laufzeit des Vertrages erfüllt. Der Kunde bestätigt mit Abschluss des Vertrags, dass er eine elektrisch angetriebene Wärme-pumpe betreibt, dass diese Wärmepumpe über einen eigenen Zählpunkt mit dem Netz verbunden ist. Soweit der Kunde ein Unternehmen i. S. d. § 2 Nr. 19 EnFG ist, darf er kein Unternehmen in Schwierigkeiten sein (vgl. § 2 Nr. 20 EnFG) und gegen den Kunden dürfen keine offenen Rückforderungsansprüche aufgrund eines Beschlusses der Europäischen Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem europäischen Binnenmarkt bestehen. Der Kunde verpflichtet sich zudem, der Stadtwerke Zittau GmbH jede Abweichung (auch rückwirkend zum 01.01.2025) und Änderung in Bezug auf diese Voraussetzungen unverzüglich in Textform mitzuteilen. Dabei wird er auch den Zeitpunkt benennen, zu dem die jeweilige Änderung eingetreten ist.

Nettopreis-Bestandteile Ein- und Zweitarifzähler gemäß § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 StromGVV

  Bis 31.12.2025 
Preisbestandteil ct/kWh EUR/Jahr
Stromsteuer 2,05  
Umlage nach § 17 f. EnWG (Offshore-Umlage) 0,816  
Umlage nach § 19 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV-Umlage) 1,558  
Aufschlag nach dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG-Umlage) 0,277  
Konzessionsabgabe (Wegenutzungsentgelt an Gemeinden)    
Sondervertragskunden gem. § 2 Abs. 3 i. V. m. Abs. 4 und 7 KAV 0,11  
Sonstige Tariunden gem. § 2 Abs. 2 Nr. 1b KAV 1,32  
Tarifkunden im Schwachlasttarif gem. § 2 Abs. 2 Nr. 1a KAV 1) 0,61 ct 0,61  
Netzentgelt pro verbrauchte Kilowattstunde 9,7  
verbrauchsunabhängiger Grundpreis Netz    
Niederspannung ohne Lastgangmessung   79,3
Wärmespeicheranlagen   0
unterbrechbare/steuerbare Verbrauchseinrichtungen
(gilt für Bestandsanlagen, die nicht freiwillig ein Modul nach BK8-22/010-A / §14a- Festlegung der Bundesnetzagentur gewählt haben)
  0
Kosten für den Messstellenbetrieb inkl. Messung Netzbetreiber    
Wirkarbeitsmessung (Eintarif)   13,22
Wirkarbeitsmessung (Mehrtarif)   15,5

Auftrag Heizstrom_Wärmepumpe
SWZ AGB Strom 2022
StromGVV
Ergänzende Bedingungen Strom 04-2024
SWZ_DSGVO
24h

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