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Ersatzversorgung bis 2.520 kWh/a

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Ersatzversorgung bis 2.520 kWh/a

Für Privatkunden

Ihre Vorteile

  • Die Stadtwerke Zittau sind von Anfang Ihr zuverlässiger Partner rund ums Erdgas
  • persönliche Kundenberatung in unserem Kundenbüro
     

Liefergebiet

Grundversorgungsgebiet der Stadtwerke Zittau GmbH (Niederdruck)
Preise gültig  bis 31.12.2025 / ab 01.01.2026
Kündigungsfrist zwei Wochen
Gaslieferung Erdgas gemäß DVGW Arbeitsblatt G 260 Gruppe H (2. Gasfamilie) in Niederdruck
Abrechnung Die Umrechnung der in Kubikmeter gemessenen Verbrauchsmengen in thermische Energie von Gas (kWh) erfolgt gemäß DVGW Arbeitsblatt G 685. Alle Verbrauchsmengenangaben sowie der Verbrauchspreis beziehen sich auf den Brennwert Hs,eff

  gültig bis 31.12.2025 gültig ab 01.01.2026
Preise netto1 brutto* netto1 brutto*
Verbrauchspreis 18,23 ct/kWh 21,69 ct/kWh 20,78 ct/kWh 24,73 ct/kWh
Grundpreis 2,70 EUR/Monat 3,21 EUR/Monat 3,92 EUR/Monat 4,66 EUR/Monat

* Die Bruttopreise sind aus Übersichtlichkeitsgründen z. T. gerundet; das Gasentgelt wird auf der Basis von Nettopreisen ermittelt und erhöht sich um die gesetzlich geltende Umsatzsteuer (19 % ab 01.04.2024) zum Rechnungsbetrag. 

1 Die Nettopreise beinhalten die Konzessionsabgabe2, die Erdgassteuer (zzt. 0,55 ct/kWh netto), den CO2-Preis (ab 01.01.2025 55 EUR / ab 01.01.2026 55 EUR bis 65 EUR pro Tonne CO2 netto), die Gasspeicherumlage (bis 31.12.2025 0,289 ct/kWh/ ab 01.01.2026 0,000 ct/kWh).

Wir haben den Entfall der Gasspeicherumlage bereits bei den ab 01.01.2026 geltenden Preisen berücksichtigt.

² Laut Konzessionsabgabenverordnung § 2 Abs. 2 und 3 beträgt die Konzessionsabgabe bis 31.12.2025 netto bei der Belieferung von Tarifkunden ausschließlich für Kochen und Warmwasser: 0,51 ct/kWh; bei sonstigen Tariflieferungen: 0,22 ct/kWh; bei der Belieferung von Sondervertragskunden: 0,03 ct/kWh.

² Laut Konzessionsabgabenverordnung § 2 Abs. 2 und 3 beträgt die Konzessionsabgabe ab 01.01.2026 netto bei der Belieferung von Tarifkunden ausschließlich für Kochen und Warmwasser: 0,61 ct/kWh; bei sonstigen Tariflieferungen: 0,27 ct/kWh; bei der Belieferung von Sondervertragskunden: 0,03 ct/kWh.

Bestandteil bis 31.12.2025 in ct/kWh ab 01.01.2026 in ct/kWh
Energiesteuer 0,55 0,55
Konzessionsabgabe* (Wegenutzungsentgelt an die Gemeinde) 0,51 0,61
Gasspeicherumlage 0,289 0
Bilanzierungsumlage SLP 0 0
Kosten für Emissionszertifikate aus nationalem Brennstoffemissionshandel („CO2-Preis") 0,998 Bestandteil der Beschaffungskosten

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