Zählerservice
Die Stadtwerke Zittau GmbH übernimmt das Auswechseln von Stromzählern im Rahmen einer Störungsbehebung, einer Befundprüfung, eines Anlagenumbaus oder des Ablaufs der Eichgültigkeit.
Alle mit dem Austausch beauftragten Monteure führen einen Berechtigungsausweis bei sich. Zur Sicherheit lassen Sie sich diesen vor dem Zählerwechsel zeigen.
Achten Sie bitte auch in Ihrem eigenen Interesse auf folgendes:
- Veranlassen Sie, dass eine von Ihnen berechtigte Person bei dem Zählerwechsel anwesend ist, sofern Sie verhindert sein sollten
- Vergewissern Sie sich bzw. die berechtigte Person, dass der abgelesene Zählerstand richtig ist
- Bitte beachten Sie, die Zähler jederzeit zugänglich zu halten
Gesetzliche Grundlagen und Rahmenbedingungen
Das am 02. September 2016 in Kraft getretene Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) regelt die Rahmenbedingungen zur schrittweisen Ausstattung der Letztverbraucher und Anlagenbetreiber mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen ab 2017.
Der Messstellenbetrieb für digitale Messtechnik ist Aufgabe des grundzuständigen Messstellenbetreibers. Zum 01.01.2019 hat die Stadtwerke Zittau GmbH die Grundzuständigkeit für den Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen auf die DIGImeto GmbH & Co. KG übertragen. Die Übertragung der Grundzuständigkeit wurde der Bundesnetzagentur schriftlich angezeigt.
Die Stadtwerke Zittau GmbH bleibt grundzuständiger Messstellenbetreiber für Messstellen ohne moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme, also für konventionelle Messeinrichtungen Strom und für Messeinrichtungen Gas.
Nähere Informationen zur DIGImeto GmbH & CO. KG finden Sie auf der offiziellen deren Internetseite.
Entgelte für den Messstellenbetrieb
Die Preisblätter für den Messstellenbetrieb des grundzuständigen Messstellenbetreibers Stadtwerke Zittau GmbH bis zum 31.12.2018 finden Sie in den nachfolgenden Preisblättern:
Preisblatt für die Messung nach dem MsbG:
Preisblatt Messung Strom nach MsbG bis 31.12.2018
Die im Preisblatt enthaltenen Preise für digitale Messtechnik beinhalten sowohl Standard- als auch Zusatzleistungen nach § 35 MsbG.
Als Standardleistung für moderne Messeinrichtungen gilt die Durchführung des Messstellenbetriebes, hierunter fällt:
- der Einbau, Betrieb und die Wartung der Messeinrichtung
- die eichrechtskonforme Messung der entnommenen, verbrauchten und eingespeisten Energie sowie die Messwertaufbereitung
- der technische Betrieb der Messstelle
- die form- und fristgerechte Datenübertragung der jährlichen Arbeitswerte
- die manuelle Erfassung der Zählerstände
Als Standardleistung für intelligente Messsysteme gilt:
- die Plausibilisierung und Ersatzwertbildung im Smart-Meter-Gateway und die standardmäßig erforderliche Datenkommunikation
- bei Letztverbrauchern mit einem Jahresverbrauch von höchsten 10.000 Kilowattstunden maximal die tägliche Bereitstellung von Zählerstandsgangdaten des Vortages gegenüber dem Energielieferanten und Netzbetreiber
- die Bereitstellung von Informationen wie z. B. den tatsächlichen Energieverbrauch oder die tatsächliche Nutzungszeit nach § 61 an eine Kundenanzeige oder ein Online-Portal
- die Bereitstellung von Informationen über das Potenzial intelligenter Messsysteme z. B. hinsichtlich der Überwachung des Energieverbrauchs
- das Bereithalten einer Kommunikationslösung, mit der bis zu zweimal am Tag eine Änderung des Schaltprofils sowie einmal täglich die Übermittlung eines Netzzustandsdatums herbeigeführt werden kann
- die Anbindung von Erzeugungsanlagen nach EEG und KWKG
- die Anbindung von Messeinrichtungen für Gas
- die Erfüllung der Pflichten zu Geschäftsprozessen, Datenformaten und Abrechnungsprozessen, Verträgen oder zur Bilanzierung
Zusatzleistungen sind u. a.:
- die Bereitstellung von Strom- und Spannungswandlern sowie Schaltuhren
- die Nutzung eines intelligenten Messsystems als Vorkassesystem
- die Herstellung der Steuerbarkeit von Anlagen nach dem EEG oder KWKG
- Bereitstellung und Nutzung von weiteren Mehrwertdiensten
Fragen zu Smart Metern und zur Umsetzung des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG)
Was Verbraucher über intelligente Messsysteme und moderne Stromzähler wissen müssen.
FAQ
Smart Meter steht als Überbegriff für intelligente Messsysteme und moderne Messeinrichtungen. Sie können den Stromverbrauch und die genutzte Leistung in Echtzeit erfassen. Mit den bisher verwendeten analogen Zählern war es nicht möglich zu ermitteln zu welchem Zeitpunkt welche Strommenge verbraucht wurde. Die neuen Zähler bieten detailliertere Informationen zu Ihrem Stromverbrauch und können helfen Stromfresser zu identifizieren.
Die moderne Messeinrichtung ist ein digitaler Stromzähler, der historische tages-, wochen-, monats-, und jahresbezogene Stromverbrauchswerte speichern und für die zurückliegenden 24 Monate wiedergeben kann. Die Daten werden jedoch nicht nach außen übertragen.
Unter einem intelligenten Messsystem versteht man eine moderne Messeinrichtung, die um ein Kommunikationsmodul, den sogenannten Smart-Meter-Gateway, erweitert ist. Das Smart Meter Gateway - versehen mit einem Siegel des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik - ermöglicht eine datenschutz- und datensicherheitskonforme Einbindung von Zählern in ein intelligentes Kommunikationsnetz. Der Smart-Meter-Gateway ist in der Lage Messwerte zu verarbeiten, Zugriffsrechte zu verwalten und Daten automatisch an mehrere Berechtigte zu übertragen. Durch die Fernauslesung der Daten entfällt bei der Nutzung eines intelligenten Messsystems die Ablesung des Zählers. Verbraucher können sich die Informationen entweder direkt über das Display am Zähler oder über ihr Smartphone oder ihren Computer anzeigen lassen.
Die Bundesregierung hat im September 2016 des Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) verabschiedet. Damit wurden rechtliche Vorgaben und ein zeitlicher Rahmen für den schrittweisen Austausch der heutigen analogen Zähler gegen moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme geschaffen.
Der Verbraucher hat derzeit keinen Vorteil vom Einbau der Messeinrichtung allein. Der Nutzen entsteht wenn die zusätzlichen Informationen genutzt werden um das Verbrauchsverhalten anzupassen. Es befinden sich zudem bereits weitere Anwendungen und Applikationen in der Entwicklung.
Die Kosten für den Wechsel der Zähler übernimmt Ihr grundzuständiger Messstellenbetreiber. Wieviel Sie in Zukunft für Ihren Zähler und die Messung bezahlen, hängt von Ihrem Jahresverbrauch ab. In der Regel wird für die neue Technik etwas mehr berechnet als für Ihren alten Zähler. Der Gesetzgeber hat dazu jedoch eine Preisobergrenze von 20 € (inkl. Mehrwertsteuer) pro Jahr festgelegt, die nicht überschritten werden darf.
Bis zum Jahr 2032 sollen moderne Messeinrichtungen die bisherigen analogen Zähler komplett ersetzen, Sie werden schrittweise bei allen Verbrauchern mit einem Jahresverbrauch von weniger als 6.000 kWh eingebaut.
Verbraucher, die mehr als 6.000 kWh Strom pro Jahr verbrauchen und Betreiber von dezentralen Erzeugungsanlagen über 7 kW werden mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet.
Ihr Messstellenbetreiber ist verpflichtet Sie mindestens drei Monate vor dem Einbau der neuen Technik zu informieren. Ca. 14 Tage vor dem geplanten Umbau wird der Messstellenbetreiber Sie nochmals kontaktieren um einen Termin mit Ihnen zu vereinbaren.
Der Einbau von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen ist vom Gesetzgeber vorgegeben und richtet sich nach im Gesetz festgelegten Verbrauchsgrenzen. Aus diesem Grund kann der Einbau nicht verweigert werden.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit bereits vor dem gesetzlich vorgesehenen Zeitplan eine moderne Messeinrichtung bzw. ein intelligentes Messsystem zu erhalten. In diesem Fall gelten jedoch nicht die gesetzlichen Preisobergrenzen, sodass der Preis für Einbau und Betrieb direkt mit dem Messstellenbetreiber verhandelt werden muss.
Moderne Messeinrichtungen müssen weiterhin abgelesen werden um die Jahresabrechnung erstellen zu können.
Intelligente Messsysteme hingegen übertragen die Daten über ihr Kommunikationsmodul, sodass keine manuelle Ablesung mehr erforderlich ist.
Man findet den Zählerstand auf der Anzeige der modernen Messeinrichtung. Genauere Informationen finden Sie in der Bedienungsanleitung, die jedem Verbraucher rechtzeitig durch die Stadtwerke Zittau GmbH zur Verfügung gestellt wird.
Ja, sowohl moderne Messeinrichtungen als auch intelligente Messsysteme benötigen für ihren Betrieb Strom. Diese Verbräuche werden jedoch nicht erfasst, da sie sozusagen vor dem Zähler aus dem Stromnetz entnommen werden. Sie werden dem Verbraucher nicht in Rechnung gestellt.
Für intelligente Messsysteme gilt ein ähnlich hoher Sicherheitsstandard wie für Kreditkarten, alle Daten werden verschlüsselt und signiert übertragen.
Verbraucher sollten dennoch darauf achten, dass auch die Geräte(Smartphone, PC) oder das WLAN, mit dem sie ihre Daten auswerten, entsprechend gesichert sind.
Moderne Messeinrichtungen sind weniger kritisch, da keine Daten nach außen übermittelt werden.
Ihr grundzuständiger Messstellenbetreiber ist grundsätzlich der örtliche Netzbetreiber sofern Sie keine Vereinbarung mit einem anderen Unternehmen über den Messstellenbetrieb geschlossen haben.
Die Stadtwerke Zittau GmbH hat zum 01.01.2019 die Grundzuständigkeit für den Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen auf die DIGImeto GmbH & Co. KG übertragen.
Die Stadtwerke Zittau GmbH bleibt grundzuständiger Messstellenbetreiber für Messstellen ohne moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme, also für konventionelle Messeinrichtungen Strom und für Messeinrichtungen Gas.
Messstellenbetreiber an. Unangekündigt darf niemand bei Ihnen an der Haustür erscheinen und Zutritt verlangen.
Verpflichtend sieht der Gesetzgeber bisher nur Stromzähler vor. In Zukunft wird jedoch auch die Einbindung von Gaszählern möglich sein. Es besteht außerdem grundsätzlich die Möglichkeit der Erweiterung auf Gas, Wasser und Fernwärme. Hierfür sind derzeit allerdings noch keine technischen Lösungen verfügbar.